Grund für diese Einschätzung ist die fehlende Akzeptanz der Verbraucher für gentechnisch veränderte Produkte und die Forderung des Lebensmitteleinzelhandels nach Lieferung von gentechnikfreier Ware.
Da bis heute die Folgen und Auswirkungen der Gentechnologie schwer überschaubar sind und Risiken nicht abschließend bewertet werden können, ist gegenüber den Kon-sumenten aus Sicht des DKHV unbedingt das Vorsorgeprinzip in den Vordergrund zu stellen.
Die EU-Zulassung der Sorte
Amflora nimmt der DKHV zur Kenntnis. Die Kartoffelsorte darf demnach zu industriellen Zwecken angebaut werden. Sie ist nicht zum Verzehr bestimmt, sondern soll Stärke für die Papierherstellung und andere Industrieprodukte liefern. Gleichzeitig hat die
EU-Kommission die Verwendung der bei der Stärkegewinnung anfallenden Nebenerzeugnisse als Futtermittel zugelassen.
Die Einhaltung der Zulassungsbestimmungen ist aus Sicht des DKHV konsequent umzusetzen, um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen und eine Verunreinigung der Lebensmittelkette - und sei sie noch so gering - auszuschließen. (dkhv)