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21.11.2010 | 04:16 | Gentechnik 
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AbL zum Strafprozess gegen die 6 Feldbefreier in der Genbank Gatersleben

Magdeburg/Aschersleben/Lüneburg - „Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft fordert Freispruch für die Feldbefreier."

Justizia
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
so Georg Janßen, AbL-Bundesgeschäftsführer zur anstehenden Verhandlung der 6 jungen Menschen, die im April 2008 gentechnisch veränderten Weizen zerstörten, der in der Genbank Gatersleben freigesetzt war. Am 24. November geht das Strafverfahren gegen die 6 FeldbefreierInnen vor dem Amtsgericht in Aschersleben in die entscheidende Runde.

Janßen weiter: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Wenn etwas eingepflanzt oder gesät ist, zerstört man es nicht. Dies entspricht bäuerlichem Denken und Handeln. Wenn aber wertvollste Pflanzenbestände und alte Kultursorten in der „Schatztruhe der genetischen Vielfalt“, der Genbank Gatersleben, bewusst der Gefahr einer gentechnischen Kontamination ausgesetzt werden, dann sieht die Sache anders aus.

Zuständig für die Zulassung des Freisetzungsversuchs von gentechnisch veränderten Weizens in Gatersleben ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin. Dies hat, genauso wie die damalige schwarz-rote Bundesregierung, in verantwortungsloser und skandalöser Weise alle wissenschaftlichen Bedenken und über hundert Einwände von Züchtern, Saatgutinitiativen, Erhaltungsorganisationen, Bäuerinnen und Bauern sowie besorgten BürgerInnen vom Tisch gefegt. Selbst eine unverbindliche Empfehlung seitens des BVL, die Vermehrungsflächen der Genbank an einen anderen Ort zu verlagern, wurde von den Verantwortlichen des Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) ignoriert. Stattdessen wurde der gentechnisch veränderte Weizen in unmittelbarer Nähe zu den Vermehrungsflächen der wertvollen, alten Kulturpflanzen unter bewusster Risikoinkaufnahme freigesetzt.

Durch das laufende Strafverfahren am Amtsgericht Aschersleben wird versucht, die 6 FeldbefreierInnen zu kriminalisieren. Aber: Der Freisetzungsversuch hätte nach Gesetz und Recht gar nicht in Gatersleben stattfinden dürfen. Die befassten Gerichte tun gut daran, die Hintergründe dieser Freisetzung exakt auszuleuchten und zu überprüfen. Auf die Anklagebank gehören die Personen, die in Berlin und Gatersleben für diesen Skandal die Verantwortung tragen. Die 6 FeldbefreierInnen sind hingegen am 24. November frei zu sprechen.“ (AbL)
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Kommentare 
Agrarstudent schrieb am 24.11.2010 17:11 Uhrzustimmen(107) widersprechen(94)
@Alfred: Waren Sie schonmal in Gartersleben? Nein? Ihre Informationen beruhen ganz offensichtlich auf Hörensagen. Zeigen Sie doch die Verantwortlichen in Gartersleben an, hören Sie auf politisch motivierten Vandalismus als Notwehr zu verkaufen und warten Sie ab was bei dem Prozess herauskommt.
Alfred schrieb am 22.11.2010 21:13 Uhrzustimmen(132) widersprechen(165)
Angesichts der Dreistigkeit, mit der der Freisetzungsversuch erfolgte, kann das Vorgehen der sechs jungen Leute nur noch als Notwehr erkannt werden. Die "GVO-Leichtfüße" von Gatersleben sollten begreifen lernen, dass, wer weit geht auch einen weiten Rückweg hat. Eigentlich gehören sie und deren "Protegeure" auf die Anklagebank.
Oldenburg schrieb am 22.11.2010 16:18 Uhrzustimmen(103) widersprechen(84)
Die AbL diskreditiert sich mit einem solchen Gutheißen von Straftaten. Natürlich müssen eventuelle Unregelmäßigkeiten bei der Freisetzung ebenfalls verfolgt und geahndet werden, aber das erlaubt keinesfalls eine solche Selbstjustiz seitens der Feldzerstörer.
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