Das Bundesverfassungsgericht habe am Dienstag eine einstweilige Anordnung erlassen, teilte die von Grolm gegründete Initiative «Gendreck-weg» am Dienstagabend mit. Der Berufsimker hatte im Sommer 2007 mit Gleichgesinnten ein Feld mit Genmaispflanzen der umstrittenen Sorte
MON 810 bei Altreetz in Brandenburg zerstört. Als Begründung gab er unter anderem an, dass der Genmais seine Berufsfreiheit als Imker gefährde, da belasteter Honig nicht verkauft werden dürfe. Im folgenden Verfahren weigerte er sich, die Schadenersatzforderung des Genmais-Produzenten in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen und trat deshalb den Gang in die Haftanstalt an. (dpa/th)