Wie üblich hatten die vorangegangenen Abstimmungen im Ständigen Ausschuss und im EU-Ministerrat nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten ergeben.
Die erteilten Genehmigungen schließen den Import der sechs gv-Maislinien und ihre Verwendung als Lebens- und Futtermittel ein, nicht jedoch den Anbau in der EU. Erlaubt sind nun auch "zufällige, technisch unvermeidbare" Beimengungen dieser gv-Maislinien in eingeführten Agrarrohstoffen.
Es handelt sich um je zwei Mais-Events der Firma Pioneer (1507x59122, 59122x1507xNK603),
Monsanto (MON88017xMON810, MON89034xNK603) und
Syngenta (Bt11xGA21, Bt11). Die Pflanzen sind resistent gegen verschiedene
Schädlinge wie
Maiszünsler und
Maiswurzelbohrer, fünf der sechs Linien verfügen zudem über eine Resistenz gegen Herbizide. Die Kreuzungen aus verschiedenen gv-Maislinien werden in den USA und Kanada, teilweise auch in Südamerika angebaut. Ebenfalls zugelassen wurden Produkte aus Bt11-Mais, für die das Agro-Unternehmen Syngenta einen Erneuerungsantrag eingereicht hatte.
Nach den ergebnislosen Abstimmungen im Ministerrat musste die
EU-Kommission nach geltendem europäischen Recht die von ihr vorgelegten Entscheidungsvorschläge umsetzen. Da alle sechs gv-Maislinien die in der EU geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, mussten die Zulassungen erteilt werden.
Nach Abschluss der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertungen hatte die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (
EFSA) alle gv-Maislinien und die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel als genau so sicher wie herkömmliche Vergleichsprodukte eingestuft. (TransGen)