Aufgrund der günstigen Witterung (Trockenheit zur Zeit der Getreideblüte) ist in diesem Jahr nicht mit verstärktem Auftreten von Mutterkorn in heimischem Getreide zu rechnen. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg wird jedoch vorsorgliche Untersuchungen vornehmen sowie Verdachtsproben der Überwachungsbehörden analysieren.
Über den Untersuchungszeitraum von mehreren Jahren ist ein unterschiedlich starkes Vorkommen von Mutterkorn in Getreideerzeugnissen festzustellen. Im Jahr 2007 beispielsweise, das offensichtlich meteorologisch günstige Bedingungen für das Wachstum des Mutterkornpilzes aufwies, stellte das Landeslabor bei der Untersuchung von 26 Futtermittelproben in über 90 Prozent der untersuchten Proben Mutterkorn fest. Ungefähr die Hälfte dieser Proben (vor allem Roggen und Triticale) wies einen Mutterkornbefall auf, der über dem Höchstwert für Futtermittel lag. In einigen Proben wurde sogar das Mehrfache des Höchstwertes festgestellt. Für Brotgetreide gibt es dabei einen Richtwert für den Gehalt an Mutterkorn von 0,05 Prozent, für Futtergetreide ist ein Höchstwert von 0,1 Prozent festgelegt, der nicht überschritten werden darf.
Zur Bestimmung des Mutterkorns in unvermahlenen Erzeugnissen wird in Deutschland eine mikroskopische Methode verwendet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (
BfR) hat in den vergangenen zwei Jahren zusätzlich eine Analysenmethode zur chemischen Bestimmung des Alkaloidgehaltes in gemahlenem Getreide entwickelt, welche auch das Landeslabor Berlin-Brandenburg anwendet. Dadurch ist es möglich, das Untersuchungsspektrum zu erweitern und die Verbrauchersicherheit weiter zu verbessern.
Mutterkorn ist eine schwarze, längliche Dauerform des Pilzes Claviceps purpurea. Für eine Infektion mit Mutterkorn sind Roggen und Triticale, eine Kreuzung zwischen Roggen und Weizen, besonders anfällig. Wenn Sporen dieses Pilzes die Getreideblüten infiziert haben, bildet sich an den Ähren Mutterkorn aus. Dieses ist wegen des Gehaltes an verschiedenen Ergotalkaloiden stark giftig und kann durch den Verzehr von befallenen Getreideprodukten beim Menschen und auch bei Nutztieren schwere Vergiftungserscheinungen verursachen.
Befallenes Getreide darf nur nach Reinigung und nachdem eine erneute Prüfung auf das Vorhandensein von Mutterkorn keine Höchstwertüberschreitung mehr ergeben hat, verfüttert werden. (PD)