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20.07.2012 | 06:48 | Kartoffelanbau  

Anbau von Stärkekartoffeln weiterhin rückläufig

Berlin - Stärkekartoffeln haben bei deutschen Landwirten weiter an Vorzüglichkeit eingebüßt. Der seit Jahren rückläufige Trend konnte auch 2012 nicht gestoppt werden, Stärkekartoffeln wachsen nur noch auf 64.700 Hektar heran.

Kartoffel
(c) proplanta
Im Vorjahr lag das Areal dagegen noch bei 69.900 Hektar, 2007 waren es noch 87.100 Hektar. „Viele Landwirte haben die Fläche weiter zurückgefahren oder mittlerweile ganz mit dem Anbau von Stärkekartoffeln aufgehört, weil sich der Anbau nicht mehr lohnt“, kommentiert Werner Hilse, Vorsitzender des Bundesverbandes der Stärkekartoffelerzeuger e.V. (BVS), diese unerfreuliche Entwicklung.

Bis jetzt hätte die zum 1. Juli 2012 ausgelaufene Stärkemarktordnung mit ihren festen Mechanismen genügend Sicherheit gegeben und für gleiche Rahmenbedingungen innerhalb der Gemeinschaft gesorgt, stellt der BVS fest. Mit der nun zu erfolgenden Entkopplung und damit Neuverteilung der Stärkeprämien, die EU-weit unterschiedlich geregelt ist, gehe die Schere jedoch weit auseinander.

So müssten deutsche Stärkekartoffelproduzenten ab Anbaujahr 2013 zwei Drittel des Prämienvolumens - das sind 800 Euro pro Hektar - an andere Agrarsektoren abgeben, kritisiert der Verband. In den meisten anderen EU-Ländern bliebe hingegen die gesamte Summe dem Stärkesektor erhalten und fließt als sogenannte Top ups direkt den bisherigen Stärkekartoffeln anbauenden Landwirten zu.

Bei den Reformvorschlägen zur GAP nach 2013 müsse ebenfalls deutlich nachgebessert werden. Der BVS betont, dass in Zeiten freier Märkte auch für den Kartoffelsektor ein unterstes Sicherheitsnetz bestehen müsse und fordert, wie für andere Sektoren auch, eine Beihilfe für die private Lagerhaltung von Kartoffelstärke.

Im Falle von Marktkrisen müsse ein effizientes und schnelles Eingreifen möglich sein. Darüber hinaus müssten Maßnahmen gegen Marktstörungen und bei Vertrauensverlust der Verbraucher (Beispiel EHEC) auch für Kartoffeln und Kartoffelprodukte anwendbar sein. In den vorliegenden Verordnungsentwürfen sei der Kartoffelsektor bisher davon ausgeschlossen. (BVS/Pp)
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