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09.06.2014 | 11:25 | ELER 

Ländliche Entwicklung in Deutschland erhält 1,4 Milliarden Euro

Berlin - Von 2014 bis 2020 werden in Deutschland alleine für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER) jährlich EU-Mittel in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro bereit­stehen.

Gelder für Regionalentwicklung
(c) proplanta
Wie diese Mittel grundsätzlich verwendet werden sollen, regelt die Ende Mai von der Europäischen Kommission beschlossene Partnerschaftsvereinbarung für Deutschland, die heute an Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt und Bundeswirtschaftsminister Gabriel überreicht wurde.

Bei der Auftaktveranstaltung zur neuen Förderperiode für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds im Beisein des für EU-Regionalpolitik zuständigen Kom­missars Johannes Hahn würdigte Bundesminister Schmidt die Partnerschaftsvereinbarung: „Mit der Partnerschaftsvereinbarung machen wir den Weg frei für den Einsatz der Finanzmittel für die ländliche Entwicklung, die Fischerei und die Aquakultur. Das ist ein wichtiger Beitrag zu einem guten Leben in ländlichen Räumen.“

Diese Gelder fließen zu etwa zwei Drittel in Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Risikoprävention, in Maßnahmen zum Erhalt und Schutz der Umwelt sowie der Ressourceneffizienz sowie in Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigung, der Wirtschaft und der Infrastruktur im ländlichen Raum.

Weitere 19 Prozent der ELER-Mittel entfallen künftig auf Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum. „Der Fonds für die ländliche Entwicklung bietet ein breites Maßnahmenspektrum an, das den Regionen helfen wird, ihre Zukunft aktiv zu gestalten“, erläuterte Schmidt. „Wir buchstabieren ELER neu: Europa: Lebenswert. Effektiv. Regional“, sagte der Bundesminister.

Bund, Länder und Kommunen stocken die ELER- Mittel jedes Jahr über einen nationalen Kofinanzierungsanteil, der in etwa so hoch wie die EU-Mittel sind, auf. Dabei bildet die Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) den inhaltlichen und finanziellen Kern vieler Länderprogramme.

„Über die GAK stellen wir noch einmal rund 600 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Außerdem haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung weiterzuentwickeln und die Fördermöglichkeiten des ELER umfassend zu nutzen. Damit entsteht ein wirkungsvolles Instrument der ländlichen Entwicklung“, erklärte Schmidt.

Neue Impulse für die ländliche Entwicklung gibt Deutschland auch über die nationale Umsetzung der europäischen Agrarreform. Durch die Umschichtung von EU-Agrarmitteln werden von 2016 bis 2020 für gezielte Fördermaßnahmen zur ländlichen Entwicklung insgesamt knapp 1,2 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.

„Die ländlichen Räume machen rund 90 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands aus und mehr als die Hälfte der Menschen lebt auf dem Land. Wir unterstützen diese Regionen durch zahlreiche Maßnahmen, um die Lebensqualität vor Ort zu erhalten und zu steigern“, so Bundesminister Schmidt.

Dabei setzt Deutschland beim ELER schon seit langem auf den sogenannten „bottom-up“-Ansatz, der die Menschen vor Ort einbindet  und so seit Jahren erfolgreich lokale Entwicklungspotenziale freisetzt. „Ein Förderansatz nahe an den Menschen gewährleistet, dass Projekte gefördert werden, die tatsächlich im Sinne der Menschen vor Ort sind. Ich begrüße sehr, dass dieser Ansatz grundsätzlich nun auch in den anderen EU-Fonds berücksichtigt wird“, sagte Schmidt.

Hintergrundinformation: Die Partnerschaftsvereinbarung zwischen der EU-Kommission und Deutschland legt die Strategie fest, mit der in Deutschland mit Hilfe der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in dem Zeitraum  2014 bis 2020 die Ziele für mehr Wachstum, Beschäftigung, für eine ausgewogene soziale und räumliche Entwicklung sowie für eine stärkere Anpassung an den Klimawandel  erreicht werden sollen.

Da­bei werden auch Vorgaben für die Verwendung von EU-Mitteln für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Euro­päischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) gemacht. Die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen erfolgt in Deutschland in der Regel über entsprechende Förderprogramme der Länder.

Die Programme zur ländlichen Entwicklung müssen der Europäischen Kommission spätestens  bis zur Sommerpause vorgelegt werden. Beim Meeres- und Fischereifonds, der erst Ende Mai in Kraft getreten ist, werden derzeit die Voraussetzungen für eine rasche Umsetzung geschaffen. (bmel)
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