In einer Entschließung, die am vergangenen Dienstag (4.2.) verabschiedet wurde, fordert das Hohe Haus, den spezifischen Bedürfnissen kleiner familiengeführter Betriebe Rechnung zu tragen - gerade auch mit Blick auf die Zeit nach 2020, wenn die eben begonnene EU-Haushaltsperiode endet. Die mit der EU-Agrarreform beschlossenen Maßnahmen werden begrüßt, aber für nicht ausreichend erachtet.
Mit Blick auf die Verwaltungsvereinfachung pocht das Parlament auf die Möglichkeit, die Beihilfenanträge für mehrere Jahre einzureichen. Ferner sollen die Fördermöglichkeiten in der ländlichen Entwicklung ausgeschöpft werden.
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Strukturwandel in der Landwirtschaft lehnen die Parlamentarier nicht ab: Vorruhestandsregelungen werden als wirksames Mittel zur Verbesserung der Produktionsstruktur erachtet. Das Hauptziel müsse aber die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sein, nicht die Verringerung der Anzahl der Betriebe.
Dringend entgegenwirken müsse man der Landflucht und dem Bevölkerungsschwund in ländlichen Gebieten, um Kleinbetrieben eine Zukunftsperspektive zu bieten. Dazu sollen die Infrastruktur auf dem Land im Allgemeinen und das Angebot an Wochenmärkten und Direktvermarktungsmöglichkeiten im Besonderen verbessert werden. (AgE)