Der dagegen gerichtete Einspruch der
Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen wurde nach einer mündlichen Anhörung Ende November zurückgewiesen. Damit sind nun die Verarbeitung von Teff-Mehl mit einer besonders hohen Fallzahl (Indiz für die Backqualität), sowie die Herstellung von Teig und Nahrungsmitteln aus diesem Teig zu Gunsten eines holländischen Unternehmens patentgeschützt. Die LWK führt seit dem Frühjahr 2010 mit großem Engagement Anbauversuche mit Teff durch. Das Getreide könnte sich zu einer viel versprechenden Alternative zu den herkömmlichen Getreidearten entwickeln, denn es ist sehr trockenresistent und verfügt über die für Menschen mit der Darmerkrankung Zöliakie besonders wichtige Glutenfreiheit.
Der Deutsche
Bauernverband (DBV) kritisiert dieses Patent nachdrücklich. Das Getreide Teff wird in Äthiopien und anderen afrikanischen Ländern seit Jahrtausenden angebaut. Nur weil bislang keine Aufzeichnungen über seine Eigenschaften, insbesondere über seine Fallzahlen aufzufinden sind, darf das Mehl nicht als neu und damit patentfähig eingestuft werden. Es könne nicht sein, dass ein Patentanspruch sogar bis auf die Verarbeitung eines Mehls zu Brot, Keksen und Kuchen durchgreifen darf.
An diesem Beispiel zeigt sich, dass die immer wieder geäußerte Befürchtung des
DBV berechtigt ist, wonach bereits heute mit Patenten auf tierisches und pflanzliches Material Pflöcke eingeschlagen werden, die nicht wieder rückholbar sind. Nachdem das kostenaufwendige Bemühen der LWK leider gescheitert ist, muss nun die Politik handeln, damit dieses Patent in der zweiten Instanz zu Fall gebracht wird. Jedes einzelne Einspruchsverfahren ist allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein – grundsätzlich muss das Übel an der Wurzel gepackt und müssen die rechtlichen Grundlagen geändert werden, so der DBV. (dbv)