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11.03.2024 | 00:04 | Agrarhandel 

Ukrainische Agrarlieferungen: Verlängerung der Handelserleichterungen nimmt erste Hürde

Brüssel - Agrarerzeugnisse aus der Ukraine werden voraussichtlich noch länger von einem erleichterten Zugang zum europäischen Binnenmarkt profitieren können.

Getreidehandel
Der Handelsausschuss des Europaparlaments hat sich hinter den Vorschlag der EU-Kommission gestellt. (c) proplanta
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen wurde am Donnerstag (7.3.) vom Handelsausschuss des Europaparlaments mit 26 zu zehn Stimmen bei einer Enthaltung gebilligt. Die Abstimmung im Plenum soll kommende Woche im Rahmen der Plenarsitzung in Straßburg erfolgen. Anschließend ist noch die formale Zustimmung des Rates notwendig.

Vorgesehen ist, dass die Handelserleichterungen über den 5. Juni hinaus ein weiteres Jahr gelten. Erstmals in Kraft traten die Maßnahmen am 5. Juni 2022; ein Jahr später wurden sie erstmals verlängert. Neu im aktuellen Vorschlag ist, dass die zollfreien Einfuhren von Zucker, Geflügelfleisch und Eiern gedeckelt werden. Als Obergrenze sollen die durchschnittlichen Mengen der beiden vergangenen Jahre eingezogen werden. Damit will die EU-Kommission Bedenken aus dem landwirtschaftlichen Berufsstand und den Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Wie genau die Zahlen zu den betreffenden Importen in den Referenzjahren aussehen, hat die Kommission aber bislang nicht mitgeteilt.

Zollfreiheiten für Lieferungen in die EU werden voraussichtlich auch Moldau weiterhin gewährt. In einer separaten Abstimmung sprachen sich die Mitglieder des Handelsausschusses mit überwältigender Mehrheit dafür aus, alle Abgaben auf Importe aus der früheren Sowjetrepublik für ein weiteres Jahr auszusetzen.
AgE
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