Der Generalsekretär von
Copa-Cogeca, Pekka Pesonen, betonte heute in Brüssel: „Wir waren besorgt darüber, dass Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe überhaupt in den Anwendungsbereich der EU-Gesetzgebung hineingenommen wurden. Der Text sollte ursprünglich der Reduzierung von Emissionen aus großen Elektrizitätswerken und Industrieanlagen dienen. Im Vergleich zu diesen Sektoren stellt die Landwirtschaft ein sehr geringes Umweltrisiko dar. Nun haben die Minister der EU vorgeschlagen, eine Klausel zur Überarbeitung des Anwendungsbereichs der EU-Richtlinie aufzunehmen, um noch mehr Schweine- und Geflügelzucht-, Rinderzucht- und Gartenbaubetriebe mit hineinzunehmen. Dies hätte für die Landwirte noch höhere Kosten zur Folge und würde ihre wirtschaftliche Überlebensfähigkeit gefährden.“
„Copa-Cogeca begrüßt den revidierten Text des Hauptberichterstatters des Parlaments Holger Krahmer im Allgemeinen. Wir sind jedoch besorgt über das Vorhaben, Emissionsgrenzwerte für IVU-Anlagen und belastende Anforderungen zur Verbreitung bester Praxis bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger außerhalb von gefährdeten Gebieten hinsichtlich Nitratbelastungen einzuführen. Eine Festlegung von Emissionsgrenzwerten für die Landwirtschaft ist weder praktisch noch machbar. Dieser
Gesetzentwurf würde nicht nur die Kosten für die Landwirte drastisch erhöhen, sondern auch die Verwaltungskosten der nationalen Behörden steigern. Die Kosten dieses Vorschlags wiegen schwerer als sein Nutzen. Ich rufe deshalb alle Mitglieder des Europäischen Parlaments dazu auf, unsere Forderungen zu berücksichtigen, wenn Ende des Monats über den revidierten Text abgestimmt wird.“
Anlass ist eine Abstimmung über den revidierten Text von Holger Krahmer im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments Ende dieses Monats. Der Europäische Rat erreichte eine gemeinsame Position hierzu, der Text befindet sich in zweiter Lesung. (CDP)