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15.12.2016 | 14:45 | GVO 
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EU-Gericht hat keine Bedenken gegen Gen-Soja von Monsanto

Luxemburg - Verbraucherschützer sind mit einer Klage gegen die Zulassung einer Gen-Sojabohne von Monsanto gescheitert.

Gen-Soja Monsanto
Sind gentechnisch veränderte Lebensmittel gesundheitsschädlich? Umweltaktivisten befürchten das. Sie kämpfen deshalb gegen die Zulassung einer Gen-Sojabohne von Monsanto - vor Gericht kassieren sie eine Niederlage. (c) flariv - fotolia.com
Die EU-Kommission durfte dem umstrittenen US-Saatgut-Konzern erlauben, Futter- und Lebensmittel auf den Markt zu bringen, die die Gen-Sojabohne enthalten, wie das EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg entschied. Der deutsche Pharma- und Pflanzenschutzkonzern Bayer hatte im September die Übernahme von Monsanto verkündet.

Gegen die Bohne geklagt hatten drei deutsche Nichtregierungsorganisationen. Sie sind der Ansicht, dass die gesundheitlichen Risiken vor der Zulassung nicht ausreichend geprüft worden sind. «Das Insektengift, das die Sojabohnen enthalten, wirkt immunverstärkend. Wir befürchten, dass dies zu einer Zunahme von Allergien führen könnte», sagte Christoph Then, Geschäftsführer der klagenden Organisation Testbiotech.

Grundlage für die Zulassung des Gen-Soja war eine Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit: Diese hatte festgestellt, dass die Monsanto-Sojabohne die Gesundheit von Menschen und Tieren oder die Umwelt nicht mehr gefährde als eine herkömmliche Sojabohne.

Den Klägern sei es nicht gelungen, Zweifel an dieser Feststellung zu wecken, entschied das EU-Gericht. Es konnte insbesondere nicht erkennen, dass die Giftigkeit der Sojabohne und das Allergierisiko nicht angemessen bewertet worden waren. Gegen das Urteil können sich die Organisationen vor dem EU-Gerichtshof wehren. «Wir werden nicht locker lassen», sagte Then. Er ließ dabei allerdings offen, ob Testbiotech in die zweite Instanz gehen will.

Umweltverbände können nach europäischem Recht verlangen, dass die EU-Kommission die Zulassung von Produkten mit genetisch veränderten Inhalten überprüft. Hält die Brüsseler Behörde an ihrer Entscheidung fest, können die Verbände dagegen klagen. Mit dem Urteil von Donnerstag entschied das EU-Gericht das erste Mal in einem solchen Verfahren. (Az. T-177/13)
dpa
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Kommentare 
cource schrieb am 16.12.2016 09:17 Uhrzustimmen(14) widersprechen(4)
also wer soja-produkte isst, ist selber schuld und wer kein tierisches eiweiß isst, läuft auch nicht gefahr eventuellen genmanipulationen über das tierfutter ausgesetzt zu sein, natürlich muss man dann auch auf zuchtlachs usw. verzichten, im übrigen sind solche klagen von NRO's reine scheingefechte um dem volk eine demokratie/verbraucherschutz vorzutäuschen
Mr.Weber schrieb am 16.12.2016 00:06 Uhrzustimmen(14) widersprechen(7)
wer Götter ins Amt wählt, hat von Göttern nichts zu erwarten, diese werden jemanden der Gott "spielt" keine Saatkrähen schicken. Pestizide, Gehntechik, Nitrate und das Zauberwort Wachstum im doppelten Sinn, wird dafür sorgen, dass irgendwann nichts mehr geht ... Allergie und Krebserkrankungen sind das Zauberwort der Medikamtenindustrie ... und nur so funktioniert es ... aber nicht ewig wie wir wisse ...! fröhliche Weihnachten mit Sojakarpfen und Vogelgrippeente und Nitartrotkohl .... Danke an die EU Grenzwerte!
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