(c) proplanta So hat das Plenum kürzlich einen Bericht des EP-Agrarausschusses nicht angenommen, in dem dieser vom Rat gefordert hatte, "einen gemeinsamen Standpunkt zum Vorschlag der Bodenschutz-Rahmenrichtlinie zu verabschieden, um ein Gemeinschaftsinstrument zu schaffen, das den Kampf gegen diese Bedrohung ermöglicht".Diese Entscheidung stellt eine grundlegende Änderung der EP-Position dar, das sich bisher immer für eine Bodenschutz-Rahmenrichtlinie eingesetzt hat. Bekanntlich hatten sich im Dezember 2007 fünf Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, wegen zahlreicher juristischer und verwaltungstechnischer Gründe gegen eine Beschlussfassung der Bodenschutz-Rahmenrichtlinie im Rat ausgesprochen. Zwar versucht die tschechische Präsidentschaft - wie berichtet - für den Juni-Umweltministerrat eine politische Einigung über die Richtlinie herbeizuführen, der Widerstand der fünf Mitgliedstaaten besteht jedoch nach wie vor. Einige weitere Länder zeigen sich zudem immer kritischer und nun hat auch das EP erstmals entsprechende Schritte gesetzt. (BMLFUW/AIZ)
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