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18.03.2009 | 12:14 | Europapolitik 

Vereinfachung der GAP: Kommission auf dem besten Weg, eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands um 25% bis 2012 zu erreichen

Brüssel - Dank der bereits erzielten beträchtlichen Fortschritte bei der Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und anderer noch durchzuführender Maßnahmen ist die Kommission zuversichtlich, dass sie ihr Ziel der Reduzierung des sich aus der GAP ergebenden Verwaltungsaufwands um 25 Prozent bis 2012 erreichen wird.

Vereinfachung der GAP
(c) proplanta
Diese Auffassung wird durch die kürzlich veröffentlichte Stellungnahme zur Landwirtschaft der Stoiber-Gruppe unterstützt. Ein neuer Bericht hebt eine Reihe von Maßnahmen hervor, die während der letzten dreieinhalb Jahre getroffen wurden, um den Verwaltungsaufwand für Landwirte, Unternehmen des Lebensmittelsektors und Verwaltungen zu reduzieren und damit die jährlichen Kosten um Hunderte Millionen Euro zu senken, was die europäische Landwirtschaft wettbewerbsfähiger machen wird.

Die Kommission hat ihren Plan zur Vereinfachung der GAP seit 2005 vorangetrieben, Hunderte überflüssiger Rechtsakte aufgehoben, Reformen zur „Entschlackung“ der GAP verabschiedet sowie Rechtssetzungsverfahren und IT-Systeme verbessert. Ein wesentlicher Schritt war dabei die kürzlich erzielte Einigung zum Gesundheitscheck, der die GAP sehr viel überschaubarer machen wird. Andere Maßnahmen auf der Tagesordnung der Kommission umfassen die Möglichkeit einer Vereinfachung der Regeln für die Auflagenbindung, eine regelmäßigere Überarbeitung von Rechtsvorschriften und mögliche Änderungen der EU-Qualitätspolitik, einschließlich der Vermarktungsnormen und des Systems der geschützten geographischen Angaben.

„Wir haben große Fortschritte erzielt in unseren Bemühungen um eine einfachere und benutzerfreundlichere GAP“, erklärte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel. „Eine vereinfachte Politik bedeutet weniger Umstände für die Administratoren. Wichtiger ist jedoch, dass die Landwirte dadurch mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit haben und weniger Zeit mit dem Ausfüllen von Papieren verbringen müssen. Die eingeführten Änderungen werden außerdem die finanzielle Belastung für die Landwirte um Hunderte Millionen Euro senken. In diesen Zeiten wirtschaftlicher Probleme ist dies ein wirkliches Plus."

Die Kommission hat sich seit der Veröffentlichung ihrer ersten Mitteilung zu diesem Thema im Oktober 2005 mit der Vereinfachung der GAP beschäftigt. Das Programm ist vollständig in die Gesamtstrategie der Kommission für bessere Rechtssetzung eingebunden.


Fortschritte seit 2005

Der Aktionsplan:

Dieser wurde Ende 2006 gestartet und von 20 auf etwa 50 Projekte erweitert; 43 Projekte wurden bereits umgesetzt.

Die Aufhebung der Verpflichtung, eine Ausfuhrlizenz für Rindfleischausfuhren ohne Ausfuhrerstattung zu beantragen, hat die Kosten für die Beteiligten um etwa 16 EUR pro Tonne gesenkt.

Die Aufhebung der Verpflichtung für Landwirte, über ein Stück Land für mindestens zehn Monate zu verfügen, um für Direktzahlungen in Frage zu kommen, wird den Verwaltungsaufwand für landwirtschaftliche Betriebe um ca. 19 Millionen EUR reduzieren.

Im Bereich der Einfuhren wurden die erforderlichen Lizenzen von 500 auf 65 reduziert und im Bereich der Ausfuhren bleiben nur 43 Lizenzerfordernisse bestehen. Dadurch werden die Kosten um rund 7,4 Mio. EUR gesenkt.

Die Kommission hat besondere Vermarktungsnormen für 26 Obst- und Gemüsearten aufgehoben, so dass die Marktbeteiligten nicht länger mit den Kosten für die Einhaltung konfrontiert sind, die einzelstaatlichen Behörden weniger Kontrollen durchführen müssen und weniger Erzeugnisse weggeworfen werden.

Die Änderungen der Regeln über die Auflagenbindung könnte zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Betriebe im Gegenwert von bis zu 5,7 Mio. EUR führen.


Agrarpolitische Maßnahmen:

Der Gesundheitscheck wird den landwirtschaftlichen Betrieben Verwaltungseinsparungen von etwa 135 Mio. EUR ermöglichen, da eine Reihe spezifischer Beihilferegelungen aufgehoben wird. Die Abschaffung der Stilllegungsregelung wird für die Betriebe schätzungsweise Kosteneinsparungen von 146 Mio. EUR mit sich bringen.

Die Vereinfachung wird unterstützt durch die Reform der Sektoren Zucker, Wein sowie Obst- und Gemüse und die Aufnahme dieser Sektoren in die Betriebsprämienregelung und die einheitliche GMO.


Technische Vereinfachung:

Fast 300 überflüssige Rechtsakte wurden aufgehoben.

Die einheitliche GMO ersetzt 21 einzelne gemeinsame Marktorganisationen und bringt so die Anzahl der Artikel von rund 920 auf rund 230 zurück und ermöglicht die Aufhebung von 78 Rechtsakten des Rates.

Die Anzahl der Rechtsinstrumente für staatliche Beihilfen wurde von sechs auf drei reduziert.

Ein neues IT-System namens ISAMM, das den Informationsaustausch zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vereinfachen soll, befindet sich im letzten Stadium seiner Entwicklung.

Durch eine bessere Nutzung der Informationstechnologien könnten die Mitgliedstaaten den Verwaltungsaufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe um weitere mehr als 400 Mio. EUR reduzieren.


Künftige Maßnahmen:

Geplant sind unter anderem folgende Maßnahmen:

Neue Fortbildungsmöglichkeiten für Beamte einschließlich eines Betriebspraktikums; mögliche Harmonisierung der Regeln für die Auflagenbindung; Verbesserungen in der Qualitätspolitik; regelmäßigere Überarbeitung der Rechtsvorschriften; Fortbildung für die Verfasser von Rechtsakten, um die Rechtsvorschriften leichter verständlich zu machen. (PD)
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