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18.11.2010 | 14:52 | Gemeinsame Agrarpolitik 

Vorschläge der EU-Kommission erfüllen nicht Erwartungen des DRV

Brüssel/Berlin - Die heute von EU-Kommissar Dacian Cioloº vorgelegte Mitteilung mit verschiedenen allgemein gehaltenen Überlegungen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 konzentriert sich wie erwartet auf das Thema Direktzahlungen.

EU
(c) proplanta
Nach den ausführlichen Diskussionen über die großen Herausforderungen für die Agrarwirtschaft und die Märkte - Ernährungssicherung, Ressourcenschutz und Klimawandel - wirken die aufgezeigten Politikoptionen recht begrenzt. „Wir begrüßen die Bestrebungen der EU-Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft durch Innovationen und Umstrukturierung, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie eine ausgeglichene territoriale Entwicklung der ländlichen Räume zu fördern. Doch diese Ziele können nur erreicht werden, wenn alle Betriebsformen einschließlich der Agrargenossenschaften gleich behandelt werden“, so Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), in einer ersten Stellungnahme.

„Die Tatsache, dass die Kommission erneut eine Obergrenze für die an große Einzelbetriebe gewährten Direktzahlungen in die Diskussion einbringt, ist völlig unverständlich. Die als Mehrfamilienbetriebe geführten Agrargenossenschaften, die eine wichtige ökonomische und soziale Funktion in den oftmals strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands erfüllen, würden erneut einseitig und in einer mit dem Selbstverständnis der Direktzahlungen nicht zu vereinbarenden Form belastet“, so Nüssel. Dass die Kommission in diesem Zusammenhang das Arbeitskräftekriterium berücksichtigen will, macht zumindest deutlich, dass sie das wichtige Beschäftigungspotential dieser Unternehmensform mittlerweile erkannt hat. Der vorgeschlagene Ansatz erscheint aber in der Praxis kaum durchführbar. Die Europäische Kommission präferiert ganz offensichtlich das Modell der innerhalb eines Mitgliedstaats oder einer Region für alle Landwirte einheitlichen, entkoppelten Grundprämie, die um eine „gegrünte Komponente“ als Ausgleich für besondere Umweltleistungen ergänzt werden soll. Aus Sicht des DRV entsteht hier die Gefahr weiter wachsender Bürokratie. Darüber hinaus gibt es bei der Umsetzung der Agrarreform von 2003 nach wie vor erheblichen Nachholbedarf in anderen EU-Staaten. Deutschland hat als einziges Land bereits den Weg einer regional einheitlichen Prämie, die Grünland gleichberechtigt einschließt, beschritten. Diese Vorreiterrolle Deutschlands muss bei den weiteren Beratungen auf europäischer Ebene anerkannt werden.

Als sachgerecht bewertet DRV-Präsident Nüssel Überlegungen, die Sicherheitsnetze im Marktordnungsbereich beizubehalten, diese weiter zu verbessern und zu vereinfachen. Damit wird der eingeschlagene Weg einer Liberalisierung der Agrarmärkte grundsätzlich bestätigt, zugleich aber auch die Notwendigkeit des Erhalts eines Sicherheitsnetzes betont. „Hier werden die richtigen politischen Konsequenzen aus den Erfahrungen der Marktsituation vor allem bei Milch in den letzten beiden Jahren gezogen. Diese grundsätzlichen Überlegungen müssen aber mit konkreten Vorschlägen untermauert werden, bevor eine abschließende Bewertung erfolgen kann“, betont Nüssel.

Zwingende Voraussetzung für die zielgerichtete Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik bleibt eine dauerhafte finanzielle Absicherung im Rahmen des EU-Haushalts für die Periode 2014 - 2020. (drv)
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