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18.11.2011 | 14:02 | GAP-Reform 

DRV: Warenterminbörsen tragen zu stabilen Verbraucherpreisen bei

Berlin - „Der Anstieg der Agrarrohstoffpreise ist die Folge von Knappheiten am Markt und nicht von Spekulationen."

Agrarrohstoffe
Warenterminbörsen sind vielmehr ein wichtiges Instrument zur Beherrschung der Preisvolatilitäten", erklärte Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), auf der heutigen Präsidiumssitzung des Verbandes. Die Preisentwicklung wird nach Ansicht des DRV vorrangig von Angebot und Nachfrage bestimmt.

Agrarmärkte neigen jedoch aufgrund ihrer naturabhängigen Produktion weltweit zu Instabilitäten, die durch den Klimawandel noch verstärkt werden. Warenterminbörsen sind nach dem Rückzug des Staates aus den Agrarmärkten das maßgebliche Instrument zur Preisfindung und zur Absicherung von Risiken. „Sie leisten einen Beitrag zu stabilen Verbraucherpreisen", betont der DRV-Präsident.

Nüssel kritisiert, dass in der öffentlichen Diskussion die Nutzung von Instru-menten des Risikomanagements negativ besetzt wird. „Ich bedauere dies und fordere alle Beteiligten zu einer sachlichen Diskussion auf", so Manfred Nüssel. Der DRV teilt die Ansicht der G 20-Staaten, dass eine ausreichende Nahrungsmittelversorgung nur durch eine nachhaltige Steigerung der weltweiten Agrarproduktion erreicht werden kann.

Das DRV-Präsidium hat sich in einer Stellungnahme zu den GAP-Vorschlägen ausdrücklich dagegen ausgesprochen, dass Landwirte verpflichtet werden sollen, sieben Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen zur Verfügung zu stellen. „Durch eine solche Auflage würde die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland auf fast 800.000 ha stark eingeschränkt, eventuell sogar ganz eingestellt. Der damit verbundene Ertragsausfall wird das Angebot auf den Märkten deutlich reduzieren und weitere Preissteigerungen nach sich ziehen", befürchtet Nüssel.

Zudem hat das DRV-Präsidium seine ablehnende Haltung gegenüber einer Degression und Kappung der Direktzahlungen erneuert. Der DRV kritisiert den Kommissions-Vorschlag, dass Beschlüsse von Branchenorganisationen, auch für nicht angeschlossene Einzelunternehmen, als verbindlich vorgeschrieben werden können. „Es sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, ob sie solche Regelungen anwenden. In Deutschland stoßen derartige Überlegungen jedenfalls auf erhebliche verfassungs- und wettbewerbsrechtliche Einwände“, so der Raiffeisen-Präsident. (drv)
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