Allerdings wurde weiter nicht auf wichtige Fragen, die Anlass zur Sorge geben, eingegangen. COPA und COGECA bedauern, dass dem Beschluss nicht eine Konsultation sämtlicher Stakeholder vorangegangen ist. Dies war von der Kommission in ihrem November-Bericht, in ihrem parallel laufenden Legislativvorschlag und im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, wie sie in der neuen Tiergesundheitsstrategie der Gemeinschaft beschrieben ist, empfohlen worden. COPA und COGECA unterstützen die kürzlich von Seiten des europäischen Parlamentes aufgestellte Forderung nach einer weiteren Überprüfung der elektronischen Kennzeichnung.
COPA/COGECA-Generalsekretär Pekka PESONEN erklärte vor der Ratstagung: „Wir haben bereits in der Vergangenheit deutlich gesagt: die elektronische Kennzeichnung – wenn sie verpflichtend gemacht werden soll - muss wirtschaftlich tragbar, wirksam und in der Lage sein, ihre Aufgabe zu erfüllen. In der aktuellen Situation und ohne öffentliche Unterstützung um ihre Einführung zu erleichtern ist das nicht der Fall.
Wir können nur bedauern, dass vor Festlegung des Termins keine Kosten/Nutzen-Studie durchgeführt wurde und eine umfassende Konsultation der Stakeholder ausgeblieben ist.“ Der Generalsekretär betonte: „Die Art und Weise, wie der Beschluss gefasst wurde, lässt den Stakeholdern keinerlei Möglichkeit, die verpflichtende elektronische Kennzeichnung auf ihre Praktikabilität und ihren Zweck hin zu überprüfen. Sofern die Schaf- und Ziegenhalter dieser Anforderung, die zu einer Komponente der gemeinschaftlichen Rückverfolgbarkeitspolitik werden wird, genügen sollen, sind sie auf EU-finanzierte Unterstützung angewiesen, um sie rechtzeitig voll umsetzen zu können.
Anderenfalls wird diese kostspielige Pflicht die Zukunft unserer europäischen Schaf- und Ziegenhaltung schwer gefährden. Bereits heute steht dieser Wirtschaftszweig unter großem Druck, etwa durch die
Blauzungenkrankheit oder durch Importe aus Ländern, in denen Tierkennzeichnung weniger strikt als in der EU gehandhabt wird oder wo sie gar nicht existiert (z.B. Australien und Neuseeland).“ (PD)