Mariann Fischer Boel (c) proplanta Bei einem Treffen der Agrarminister am Montag in Brüssel zeichneten sich noch monatelange erbitterte Diskussionen um die mögliche Reduzierung von Beihilfen ab. Die Minister einigten sich jedoch, die Verwaltungsvorschriften für Direktzahlungen an Bauern zu vereinfachen. Landwirte sollen künftig von bürokratischen Auflagen befreit werden, wenn sie Geld aus den EU-Kassen bekommen. Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel räumte nach dem Ministertreffen ein, der Subventionsabbau für Großbetriebe habe zu den umstrittensten Themen gehört. Sie hatte vorgeschlagen, Betriebe, die jährlich mehr als 100.000 Euro aus dem Gemeinschaftstopf bekommen, sollten künftig weniger Geld erhalten. Die EU gibt jährlich bis zu 50 Milliarden Euro für die Landwirtschaft aus. Davon fließen 35 Milliarden Euro als direkte Beihilfen an die Bauern.
Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) lehnte diesen Vorschlag energisch ab. Die geplanten Kürzungen träfen die Großbetriebe in Ostdeutschland besonders hart, sagte er. «Wenn es bei den ursprünglichen Vorschlag bleibt, müssen die neuen Bundesländer die Hälfte der Einsparungen in Europa tragen.» Die Bauern müssten dann mit 300 Millionen Euro im Jahr weniger auskommen.
Der slowenische Landwirtschaftsminister Iztok Jarc, derzeit Vorsitzender des Ministerrates, sagte, es habe einen «sehr breiten Konsens gegeben, dass wir die Agrarreform von 2003 revidieren müssen». Allerdings gebe es noch «verschiedene Meinungen zu verschiedenen Themen». Umstritten ist auch die schrittweise Erhöhung der Milchquoten. Seehofer und mehrere seiner Kollegen forderten vor allem, die EU-Agrarpolitik, die erst 2006 in Kraft getreten war, müsse «vorhersehbar und stabil» bleiben. Fischer Boel sagte, sie hoffe auf eine Einigung bis November.
Seehofer begrüßte die Vereinfachung der Zahlungs-Auflagen. Die Landwirte hätten diese als «bürokratisch und schikanierend» empfunden. Nach den neuen Regeln werden geringfügige Verstöße nun nicht mehr automatisch mit einer Kürzung der Zahlungen geahndet. Auf Strafzahlungen von weniger als 100 Euro wird grundsätzlich verzichtet. Außerdem müssen Bauern ihr Land nicht mehr mindestens zehn Monate besessen haben, bevor sie es auf die Direktzahlungen anrechnen lassen können. Künftig dürfen die Mitgliedstaaten selbst ein Stichdatum festsetzen.
Direktzahlungen erhalten generell nur Bauern, die die EU-weiten Standards bei Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, tierischer Gesundheit und Tierschutz einhalten. Acht Mitgliedstaaten, die 2004 der EU beigetreten sind, müssen diese Auflagen schrittweise umsetzen: Zunächst müssen bis 2009 die Vorschriften für Umweltschutz und Pflanzengesundheit erfüllt werden. Bis 2011 müssen auch die anderen Bedingungen für die direkten Einkommenshilfen hinzukommen.
Für die im vergangenen Jahr dazugekommenen Mitglieder Bulgarien und Rumänien gelten die Fristen drei Jahre später. (dpa)
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