23.09.2010 | 07:28 | Agrarhandel
Köstinger: Keine Nachlässigkeiten bei bestehenden Handelsverträgen mit der TürkeiStraßburg - "Die Türkei hat im landwirtschaftlichen Sektor einen Beschäftigungsanteil von über 26 Prozent. Es ist daher verständlich, wenn dem Agrarbereich besondere Bedeutung beigemessen wird. |
Dies darf auf keinen Fall zu Lasten der europäischen landwirtschaftlichen Betriebe und gegen die Leitlinien der Zollunion geschehen. Bestehende Hemmnisse und protektionistische Maßnahmen der Türkei müssen im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen schnellstmöglich abgebaut werden", so die ÖVP-Agrarsprecherin Elisabeth Köstinger in ihrer Plenarrede anlässlich der Debatte über die EU-Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zur Türkei. "Dem Export von landwirtschaftlichen Produkten aus der Europäischen Union darf nicht mit unfairen, den Handel hemmenden Maßnahmen ein Riegel vorgeschoben werden.", betonte Köstinger.
Die Europäische Union und die Türkei pflegen gute wirtschaftliche Beziehungen. Vor allem seit der Schaffung der gemeinsamen Zollunion 1996 haben sich diese Beziehungen verstärkt und vertieft. "Natürlich gilt es den Handel mit der Türkei weiter auszubauen und so ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum für die EU einerseits und die Türkei andererseits herbeizuführen. Ich bedauere aber, dass die Türkei weder das Zusatzprotokoll zu dem Assoziierungsabkommen vollständig umgesetzt noch sämtliche Hindernisse für den freien Warenverkehr beseitigt hat", so die Agrarsprecherin. "Es gilt unverzüglich alle, sich aus diesem Protokoll ergebenden Verpflichtungen uneingeschränkt in nicht diskriminierender Weise umzusetzen. Das gleiche gilt für die Zypern-Frage und die Umsetzung der Bestimmungen der Zollunion", so Köstinger abschließend. (ÖVP-PD / bauernbund.at)
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