Die Initiative fordert Lebensmittel aus dem Geltungsbereich des Cassis de Dijon-Prinzips auszunehmen. Der Schweizerische
Bauernverband begrüßt den Entscheid und erwartet, dass der politische Prozess zur Anpassung des Gesetzes schnell vorangetrieben wird.
Seit der Einführung des Cassis de Dijon-Prinzips am 1. Juni 2010 genügt es, wenn ein Lebensmittel dem Recht irgendeines EU-Landes entspricht, damit es auch in der Schweiz verkauft werden kann. Dies, sofern das Bundesamt für Gesundheit seinen Segen dazu gibt. Das geschah bis zum heutigen Zeitpunkt bei 28 Lebensmitteln.
Gegen vier Bewilligungen gab es von bäuerlicher Seite eine Beschwerde, weil die jeweiligen Produkte aus Sicht der Primärproduktion zu einem Absinken der Schweizer Qualitätsstandards und zu einer Täuschung der Konsumenten führten.
Die von allen Seiten geforderte Qualitätsstrategie für die Schweizer Landwirtschaft wird damit komplett unterlaufen und die Schweizer Lebensmittelgesetzgebung ausgehebelt. Die verantwortlichen Gerichte gingen nicht auf das sachliche Problem ein, sondern sprachen den jeweiligen Organisationen das Beschwerderecht ab.
Die Mitglieder der WAK des Ständerats haben nach dem nationalrätlichen Pendant im Nationalrat den Handlungsbedarf auf politischer Ebene ebenfalls erkannt und empfehlen die parlamentarische Initiative Bourgeois zur Annahme. Diese will Lebensmittel aus dem im Bundesgesetz für technische Handelshemmnisse festgehaltenen Cassis de Dijon-Prinzip auszunehmen. Der Schweizerische Bauernverband begrüßt den Entscheid und erwartet, dass der politische Prozess zur Anpassung des Gesetzes schnell vorangetrieben wird. (sbv)