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24.05.2011 | 02:30 | Staatliche Beihilfen 

EU-Kommission genehmigt Umstrukturierungsplan für Agricultural Bank of Greece

Brüssel - Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften den Umstrukturierungsplan für die Agricultural Bank of Greece (ATE) genehmigt.

Umstrukturierungsplan in Griechenland
Sie kam zu dem Ergebnis, dass mit diesem Plan die langfristige Rentabilität der Bank wiederhergestellt und gleichzeitig für eine Lastenverteilung hinsichtlich Umstrukturierung, sowie eine Begrenzung der Wettbewerbsverfälschungen gesorgt ist. Der Plan sieht eine staatliche Rekapitalisierung der Bank in Höhe von bis zu 1144,5 Mio. EUR sowie Liquiditätsmaßnahmen vor. Die Bank sagte zu, ihre Gesamtaktiva während der Umstrukturierungsphase um 25 % zu verringern und ihre Effizienz zu verbessern.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: „Der Umstrukturierungsplan für ATE enthält geeignete Maßnahmen, um die Schwachstellen der Bank zu beheben und Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren. Er zeigt, dass die Bank ihre Rentabilität verbessern kann, indem sie sich auf Kerntätigkeiten konzentriert, ihre Effizienz verbessert und solide Marktpraktiken verfolgt. Dies ist auch ein positives Ergebnis unserer Beteiligung am internationalen makrofinanziellen Hilfsprogramm für Griechenland.“

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Umstrukturierungsplan, der im April 2011 vorgelegt wurde, es ATE erlauben sollte, wieder langfristig rentabel zu sein. Der Plan sieht zudem ausreichende Maßnahmen vor, um einen angemessenen Beitrag der Bankeigentümer zu den Umstrukturierungskosten sicherzustellen und die durch die staatliche Unterstützung bedingten Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu begrenzen. Daher erfüllt der Umstrukturierungsplan die Kriterien der Mitteilung der Kommission über die Umstrukturierung von Banken (siehe IP/09/1180). Außerdem wurde der Plan im Hinblick auf das makrofinanzielle Hilfsprogramm des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Europäischen Zentralbank (EZB) und der EU geprüft, während Griechenland die Zusage bekräftigt hatte, den ATE-Umstrukturierungsplan vollständig umzusetzen.

2009 erhielt ATE im Rahmen der Unterstützungsmaßnahmen für Kreditinstitute in Griechenland staatliches Kapital in Höhe von 675 Mio. EUR. Außerdem kamen der Bank Garantien des griechischen Staates sowie Wertpapier-Leihen zugute. Im April 2011 kündigte die ATE eine Erhöhung des Aktienkapitals um 1259,5 Mio. EUR an. Davon sollen bis zu 1144,5 Mio. EUR vom griechischen Staat und mindestens 115 Mio. EUR von Marktinvestoren gezeichnet werden; es gibt eine vollständige Zeichnung von einem Bankenkonsortium.


Die Eckpfeiler des Umstrukturierungsplanes für die ATE sind

i) die Verbesserung der Kapitalstruktur durch eine Kapitalerhöhung von 1259,5 Mio. EUR (Nettozuwachs von 584,5 Mio. EUR);

ii) die schrittweise Verringerung der Gesamtaktiva der Gruppe bis 2013 um mindestens 25 % (gegenüber 2009);

iii) die schrittweise Verringerung der operativen Kosten bis 2013 um mindestens 25 % (gegenüber 2009);

iv) Änderungen im Risikomanagement und bei Kreditbewilligungsverfahren durch die strikte Anwendung solider Marktpraktiken.

Die Verringerung der Bankaktiva soll hauptsächlich durch Veräußerungen, die Abwicklung bestimmter Wertpapier-Portfolios sowie die Verringerung von Darlehen erfolgen. Das Deleveraging von insgesamt 25 % ist ein wichtiger Schritt für die Bank, um ihreAbhängigkeit von externen Finanzierungsquellen zu reduzieren, und wurde im Rahmen der internationalen makroökonomischen Hilfe ebenfalls begrüßt. Des Weiteren werden die vorgesehenen Maßnahmen maßgeblich zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen im griechischen Retail-Bankenmarktbeitragen.

ATE ist die fünftgrößte Bankengruppe in Griechenland. Mit Gesamtaktiva von ca. 30 Mrd. EUR (Stand: Ende 2010) hat ATE einen Marktanteil von rund 6 % gemessen an den Gesamtaktiva von Banken in Griechenland. Die Schwierigkeiten der ATE sind hauptsächlich auf die geringe Qualität von Vermögenswerten (sowohl in Bezug auf die Rentabilität als auch die Solvenz) und eine seit jeher geringe Rentabilität vor Wertminderung zurückzuführen.

Im November 2008 hatte die Kommission die erste staatliche Kapitalspritze von 675 Mio. EUR einstweilig bis zur Vorlage eines Umstrukturierungsplans genehmigt (siehe IP/08/1742).


Allgemeine Hintergrundinformationen zur Umstrukturierung von Banken

Bisher hat die Kommission 32 endgültige Unstrukturierungsbeschlüsse erlassen: In 23 Fällen fiel die Entscheidung vorbehaltlich einer Umstrukturierung der Bank positiv aus. In acht Fällen genehmigte die Kommission Beihilfen für die Abwicklung des Instituts. In einem Fall wurde ein Negativbeschluss erlassen; mit Rückforderung der Beihilfe.

In den vergangenen 15 Monaten hat die Kommission mit entsprechenden Auflagen die Umstrukturierungspläne für Dexia (siehe IP/10/201 vom 26. Februar 2010), Versicherer Ethias (IP/10/592 vom 20. Mai 2010), Parex banka (IP/10/1127 vom 15. September 2010), Sparkasse KölnBonn (IP/10/1192 vom 29. September 2010), Fionia (IP/10/1374 vom 25. Oktober 2010) und Kommunalkredit (IP/11/389 vom 31. März 2011) genehmigt. Diese Beschlüsse sehen eine Überwachung der eingegangenen Verpflichtungen vor, die sich oft über mehrere Jahre erstrecken.

Die Kommission prüft derzeit weitere 29 Umstrukturierungspläne (21 individuelle Beschlüsse hinsichtlich Umstrukturierung oder Abwicklung, und acht Beschlüsse hinsichtlich langfristiger Rentabilität).

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA_31154 zugänglich gemacht. (eu/ip)
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