Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
24.07.2019 | 17:56 | Vertragsverletzungsverfahren 

EU-Nitratrichtlinie: Deutschland droht weiteres Strafverfahren

BRüssel - Wegen der unzureichenden Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie muss sich Deutschland wahrscheinlich der zweiten Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens stellen. Das haben Brüsseler Kreise heute bestätigt.

EU-Nitratrichtlinie
(c) proplanta
Damit droht der Bundesrepublik eine Klage seitens der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). In der Folge könnten tägliche Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe auf Berlin zukommen.

Zwar soll die Kommission die jüngst von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge zur Nachbesserung der deutschen Düngeverordnung weitgehend akzeptiert haben. Durch die Einleitung eines Zweitverfahrens soll dem Vernehmen nach allerdings entsprechender Druck ausgeübt werden, diese  Vorschläge auch schnellstmöglich umzusetzen.

Die Bundesregierung hatte zur Verschärfung der erst 2017 verabschiedeten Düngeverordnung unter anderem vorgeschlagen, eine Mengenobergrenze in Höhe von 170 kg N je Hektar und Jahr pro Schlag vorzuschreiben. Auch eine Reduzierung der Düngung in den sogenannten roten Gebieten um 20 % des Betriebsdurchschnitts soll als zusätzliche Maßnahme ergriffen werden. Extensiv wirtschaftende Betriebe und Ökobetriebe, die durchschnittlich weniger als 160 kg N je Hektar und Jahr und davon maximal 80 kg mineralisch düngen, sollen von der vorgesehenen 20-prozentigen Unterdüngung in den roten Gebieten ausgenommen werden.

Auf Anfrage von AGRA-EUROPE, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, verwies die zuständige Kommissionssprecherin lediglich auf das noch laufende Verfahren. Deutsche Medien hatten derweil berichtet, dass eine Entscheidung noch heute erwartet werde.

Nach Ansicht des Agrarreferenten der Umweltorganisation Greenpeace, Martin Hofstetter, erhält Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nun die „Rechnung für ihre Verzögerungspolitik“. Ihre Vorschläge zur Lösung des Problems Überdüngung sind für Hofstetter „völlig unzureichend“. Nach seinen Worten dient das derzeitige Düngerecht der „Agrarindustrie“, sei aber schlecht für das Trinkwasser und aufgrund der drohenden Strafzahlungen auch teuer für die deutschen Steuerzahler.
AgE
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Ministerin sieht positiven Trend bei Belastungen durch Düngung

 Rote Gebiete: Klagen von drei Landwirten in Bayern abgewiesen

 Richter diskutieren heftig über bayerische Düngeverordnung

 Klage der Umwelthilfe zu Gewässerschutz vor NRW-OVG gescheitert

 Verwaltungsgerichtshof verhandelt über bayerische Düngeverordnung

  Kommentierte Artikel

 Wundermittel und Jahrhundertgift PFAS: Derselbe Circus - andere Clowns

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein