Es handelt sich dabei um eine Vorsichtsmaßnahme, um zu verhindern, dass die Höchstmenge von 155.000 Tonnen bereits so kurz nach Einführung der Maßnahme am 5. September erreicht wird. Bei Magermilchpulver und Butter lagen die für die Beihilfe für die private Lagerhaltung mitgeteilten Mengen weitgehend im Rahmen der Erwartungen, so dass die Beihilfemaßnahmen für diese Erzeugnisse bestehen bleiben.
Auch die öffentliche
Intervention für Butter und Magermilchpulver wird bis zum Ende des Jahres beibehalten. Eine Verordnung zur Einstellung der Beihilfe für die private Lagerhaltung von Käse wurde gestern im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt mit unmittelbarer Wirkung in Kraft.
Die Käseausfuhren nach Russland beliefen sich im Jahr 2013 auf mehr als 250.000 Tonnen (einschließlich bestimmter Frischkäsesorten, die nicht gelagert werden können und somit nicht für eine Beihilfe für die private Lagerhaltung in Betracht kommen). Dies entspricht etwa einem Drittel der gesamten Käseausfuhren der EU.
Zudem ist Russland für Finnland und die baltischen Länder ausschließlicher Handelspartner für Käse (jeweils rund 90 % der Käseausfuhren), was für jeden dieser Mitgliedstaaten etwa einem Fünftel der nationalen Käseerzeugung entspricht (d. h. für Finnland und Litauen rund 35.000 Tonnen).
Auch in bestimmten anderen Mitgliedstaaten stellen die Käseausfuhren nach Russland einen hohen Anteil an der gesamten Käseausfuhr dar: in den Niederlanden 42 % (das sind 8 % der nationalen Erzeugung), in Deutschland 38 % (das entspricht 2 % der nationalen Erzeugung) und in Polen 43 % (das sind weniger als 4 % der nationalen Erzeugung). (ip/eu)