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26.11.2008 | 15:36 | Europäische Union 

Kommission prüft niederländische Beihilfe an die Farm Dairy Flevoland

Brüssel - Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, wegen einer möglicherweise rechtswidrigen staatlichen Beihilfe, die die niederländische Provinz Flevoland 1999 dem Unternehmen Farm Dairy Flevoland gewährt hat, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten.

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Der Beihilfebetrag beläuft sich auf 715.000 EUR. Die Beihilfe entspricht offenbar nicht den Vorschriften über staatliche Beihilfen, die zum Zeitpunkt der Beihilfegewährung gegolten haben.

Die Provinz Flevoland hat die Beihilfe der Firma Farm Dairy Flevoland in Lelystad als Investitionsbeihilfe gewährt. Das Unternehmen stellt Joghurts und andere Milchdesserts her.

Die Kommission hat Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Maßnahme mit den geltenden Beihilfevorschriften, speziell den Vorschriften für Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Danach sind Investitionsbeihilfen für Milcherzeugnisse nur zulässig, wenn die betreffenden Erzeugnisse einen bedeutenden Innovationsanteil aufweisen.

Trotz einer Anfrage der Kommission haben die Niederlande keine Informationen übermittelt, die den Schluss zulassen würden, dass die betreffende Investition den einschlägigen Vorschriften entspricht. Die Kommission will nun klären, ob es sich bei den Maßnahmen um rechtswidrig gewährte staatliche Beihilfen handelt, und hat deshalb das Prüfverfahren gemäß den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eingeleitet.

Der vollständige Wortlaut der Kommissionsbeschlüsse wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Niederlande und alle anderen Beteiligten sind aufgefordert, sich binnen eines Monats nach dem Datum der Veröffentlichung zu äußern. Danach wird die Kommission so rasch wie möglich entscheiden, ob die Beihilfemaßnahme mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist. (PD)
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