Das Landwirtschaftsministerium sieht sich milliardenschweren finanziellen Risiken ausgesetzt, die vor allem die Stickstoffpolitik betreffen. (c) proplanta
Im Einzelnen bezifferte das Ministerium den größten möglichen Rückschlag auf 10 bis 15 Mrd. Euro. Dieser Fall könnte eintreffen, wenn es Greenpeace gelinge, den Staat gerichtlich zu zwingen, die Nitratbelastung kurzfristig drastisch zu reduzieren, schreibt Goet. Dann wäre nämlich die Zwangssanierung der Tierproduktion fällig, die auch Entschädigungen für die Landwirte umfassen könnte. Ein entsprechendes Zivilrechtsverfahren läuft bei der Haager Rechtbank seit Mitte vergangenen Jahres, und ein Urteil steht noch aus.
Mehraufwand für tiergerechtere Haltungsformen
Ein weiteres Risiko im Umfang von bis zu 7 Mrd. Euro sieht das LNV für den Fall, dass 2.000 „Programma-Aanpak-Stikstof-(PAS)-Melder“ erfolgreich gegen entzogene Betriebsgenehmigungen klagen und ihre Verluste bei der Regierung geltend machen könnten. Derzeit seien in dieser Sache bereits mehrere Verfahren anhängig.
Bei den PAS-Meldern handelt es sich um Unternehmer, die nach den alten Stickstoffregeln für einen neuen Stall keine Umweltgenehmigung benötigen. Im Jahr 2019 wurde aber entschieden, dass die betreffenden Vorgaben nicht als Grundlage für die Genehmigung gelten. Damit sind die Betriebe der PAS-Melder heute illegal. Außerdem rechnet das Ministerium mit Blick auf den angepeilten Übergang zu tiergerechteren Haltungsformen mit einer zusätzlichen Budgetbelastung bis 2040 von 3 Mrd. Euro. Dieser Betrag basiert auf einer ersten Folgenabschätzung, derzufolge der Staat 50 % der notwendigen Investitionen über Förderprogramme kofinanziert.
Geruchsbelästigungen durch Viehbetriebe
Daneben führt das Agrarressort noch weitere Risiken auf. Beispielsweise werden für die internationalen Biodiversitätsverpflichtungen möglicherweise zusätzliche Belastungen von 500 Mio. Euro ausgewiesen und ab 2026 für die Wirtschaftsdüngerpolitik einschließlich des Nitrat-Aktionsprogramms 320 Mio. Euro.
Ferner sieht das Agrarressort aus heutiger Sicht kaum zu beziffernde Kosten auf sich zukommen, wenn der Staat Nachbarn von Viehbetrieben vor Geruchsbelästigung schützen müsste. Zurzeit laufe noch ein entsprechendes Berufungsverfahren am Gericht in Den Haag.