Frankreich, Großbritannien und Deutschland waren einverstanden - diese Gruppe von EU-Staaten war eigentlich für das Jahr 2017 und damit für mehr Klimaschutz-Ambitionen. (c) Vitaly Krivosheev - fotolia.com
Bei der Reform des kriselnden CO2-Handels wollen die EU-Staaten sich mehr Zeit lassen als das Europaparlament. Viele Unternehmen in Europa müssen Rechte zum Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) vorweisen und können nach Bedarf damit handeln. Die Botschafter der EU-Länder hatten sich am Mittwochabend in Brüssel darauf geeinigt, dass sie erst ab 2021 eingreifen wollen. Das Europaparlament ist für Ende 2018 als Startdatum. Je früher der Beginn liegt, desto höher ist die Klimaschutz-Wirkung. Am Ende müssen sich die Staaten und das Parlament einigen. Da nun beide Seiten ihre Position festgezurrt haben, können die Gespräche demnächst beginnen.
Frankreich, Großbritannien und Deutschland waren einverstanden - diese Gruppe von EU-Staaten war eigentlich für das Jahr 2017 und damit für mehr Klimaschutz-Ambitionen. Am Ende lenkten sie aber ein. Ihr Kalkül, so schildert es ein EU-Diplomat: In den anstehenden Verhandlungen mit dem Europaparlament werde ohnehin ein früheres Startjahr festgelegt, schließlich fordere die Volksvertretung ehrgeizigere Regeln.
Bundesumweltministerin Hendricks bestätigte, Deutschland sei «noch nicht zufrieden» mit dem Verhandlungsstand. «Wir werden uns in Brüssel weiter intensiv dafür einsetzen, dass die Reform so schnell wie möglich greift», kündigte Hendricks an. Sie erhoffe sich von den anstehenden Verhandlungen mit dem Europaparlament und der EU-Kommission noch Verschärfungen. «Wir haben beim Klimaschutz keine Zeit zu verschwenden.»
Mit der Reform will die EU den aktuell recht niedrigen CO2-Preis erhöhen und dadurch Investitionen in moderne klimaschonende Anlagen attraktiver machen. Der Überschuss an Verschmutzungsrechten, die wegen der Krise in großen Teilen Europas nicht gebraucht werden, sollte schrittweise abgebaut werden. Die Rechte sollten aber nicht gelöscht werden, sondern in eine sogenannte Marktstabilitätsreserve verschoben werden. Diese Reserve wäre eine Art Ablage, wo die Rechte dem Markt entzogen wären und erst auf lange Sicht wieder freigegeben würden. (dpa)