(c) proplanta Ungeachtet klarer Regelungen für den Verbraucherschutz seit 2004 zeigte eine Abstimmung der EU-Umweltminister am Donnerstag in Luxemburg die weiter eher geringe Akzeptanz für Agrargentechnik in vielen Mitgliedstaaten. So verbuchte Österreich zunächst einen Punktsieg im Kampf um den Erhalt nationaler Verbote für zwei Genmaissorten.
Auch nach der knapp verlorenen Abstimmung kann die Regierung in Wien darauf hoffen, nationalen Verbraucherschutz über EU-Recht zu stellen. Zwar setzte sich der Vorschlag der EU-Kommission durch, die Verbote weitgehend aufzuheben, da nach ihren Erkenntnissen die Produkte für Mensch und Umwelt unschädlich seien. Allerdings scheiterte der österreichische Umwelt- und Agrarminister Josef Pröll - mit der Unterstützung Deutschlands, Frankreichs und Italiens - nur knapp am Zusammenbringen einer Mehrheit gegen die EU-Kommission.
Umweltkommissar Stavros Dimas wird nun seine Juristen zum weiteren Vorgehen befragen, wie aus den Delegationen verlautete. «Die Kommission kann die starke Unterstützung für Österreich nicht einfach übergehen», sagte ein Diplomat. Selbst wenn die Kommission zu dem Schluss käme, sie könne das Verbot teilweise aufheben, sieht Pröll dennoch einen grundsätzlichen Erfolg. «Der Landbau in Österreich wird weiter gentechnikfrei bleiben», sagte er.
Seit Juni 1999 machte Österreich von seinem Recht Gebrauch, aus Gründen des Gesundheitsschutzes Import, Verarbeitung und Anbau der Sorten MON810 und T25 der Unternehmen Monsanto und Bayer zu untersagen. Die Kommission wollte nun Import und Verarbeitung zu Lebens- und Futtermitteln zulassen. Die Kommission steht unter dem Druck der Welthandelsorganisation (WTO), wissenschaftlich nicht zu begründende Handelsschranken für gentechnisch veränderte Produkte in der EU niederzureißen. (dpa)
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