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27.03.2009 | 14:34 | Breitbandanschluss 

Minister Backhaus weist Kritik an mangelndem Engagement für Ausbau der Breitbandversorgung zurück

Schwerin - Die Kritik des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeslandwirtschaftsministerium Gert Müller, Mecklenburg-Vorpommern würde Fördergelder für die Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum nicht abrufen, weist Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus entschieden zurück.

Till Backhaus
Till Backhaus (c) Till-Backhaus.de
"Diese pauschale Einschätzung der Bundesregierung offenbart, dass man in Berlin nicht weiß, wo die tatsächlichen Probleme liegen", reagiert Dr. Backhaus und kritisiert seinerseits  die mangelnde Koordinierung  des Bundes.  Zudem sei das Verfahren der Antragstellung hochkompliziert. Aber auch dies habe der Bund zu verantworten.

Eine weitere Ursache der Fehleinschätzung liege in der unterschiedlichen Definition dessen, was man unter "Unterversorgung" versteht.

"Die Bundesregierung spricht nicht mehr von einer Unterversorgung, wenn man einen Internetzugang über Funk einrichten kann. Das aber akzeptieren die Menschen im ländlichen Raum nicht, weil die Internetnutzung über Rundfunkfrequenzen im Vergleich zu DSL aus ihrer Sicht keine Alternative darstelle", argumentiert Backhaus.  Darüber hinaus sei die Interessenlage sehr unterschiedlich. Unternehmen wollen einen möglichst schnellen und hochleistungsfähigen Internetzugang, während die Kommunen sich meist für die preisgünstigste Variante entscheiden.

Das Landwirtschafts- und Umweltministerium habe in allen Landkreisen bereits im Juli 2008 Informationsveranstaltungen zur Breitbandversorgung und den entsprechenden Fördermöglichkeiten durchgeführt. Das Interesse sei "erschreckend gering" gewesen.

Außerdem hat das Land beim Zweckverband "Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern" unmittelbar nach Genehmigung der Breitbandförderung durch die EU drei Personalstellen eingerichtet, um den Gemeinden bei der Antragstellung die notwendige fachliche und organisatorische Unterstützung gewährleisten zu können. Ohne die vom Land bereitgestellte Unterstützung wäre kaum eine Gemeinde in der Lage gewesen, einen Antrag zu stellen.

"Ich kann aber die Bürgermeister und Landräte hierbei nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Eine funktionierende Breitbandversorgung  ist heutzutage ein wesentliches Kriterium für Lebensqualität auf dem Land und existenziell für die Sicherung von Arbeitsplätzen. Außerdem kann man auch nicht erwarten, dass vor jeder Haustür auch in äußerst dünn besiedelten Regionen ein Kabel liegt. Dort muss man auf Alternativen wie Funk ausweichen", erklärt Minister Backhaus. Er kritisierte in diesem Zusammenhang Bundeskanzlerin Merkel, die in Hannover auf der Cebit die kurzfristige Freigabe von Frequenzen angekündigt habe. "Das entspricht nicht der Wahrheit, denn diese Frequenzen stehen erst ab 2011 zur Verfügung."

Im Zuge des Konjunkturprogramms plant der Bund den Förderanteil von 60 % auf 90 % zu erhöhen. "Das haben wir immer gefordert, damit das Programm auch tatsächlich attraktiv wird.  Bessere Bedingungen für den Ausbau der Breitbandversorgung wird es nicht mehr geben. Das muss den Kommunen jetzt klar sein", so Backhaus.

Er verweist aber auch darauf, dass die Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung mit Breitbandinfrastrukturen nach der bestehenden Gesetzeslage keine staatliche Aufgabe ist. Die Versorgung werde durch den freien Markt geregelt. Die Wettbewerber schaffen die Strukturen und Angebote.

Hingegeben gebe es keine verlässliche Übersicht hinsichtlich der Versorgung von Wirtschaft und Bevölke­rung in Mecklenburg-Vorpommern mit Breitbandinfrastrukturen.  Dieses Problem bestehe aber bundesweit.  Auch hier stehe die Bundesregierung mit der der Bundesnetzagentur in der Pflicht.

Zudem sei der Nachweis einer tatsächlichen Unterversorgung als Voraussetzung für die Förderung Kernbestandteil des vom BMELV federführend entwickelten Fördergrundsatzes. Dazu sei für jeden Einzelfall eine aufwendige Prüfung des tatsächlichen Versor­gungsgrades unter Einbeziehung von Anfragen bei den bedeutendsten Anbietern erforderlich.
Die Durchführung der entsprechenden Ausschreibung ist so kompliziert, dass sie leider von den Gemeinden nicht ohne umfassende Unterstützung vorbereitet und durchgeführt werden kann.

Für den Ausbau der Breitbandversorgung im Ländlichen Raum stehen Mecklenburg-Vorpommern bis einschließlich 2011 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Bei 32 Projekten ist das Antragsverfahren bereits weit fortgeschritten. Damit steht  Mecklenburg-Vorpommern besser da als andere Länder.

Der Zweckverband "Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern" geht davon aus, in der kommenden Woche die ersten neun Förderanträge zur Bewilligung vorlegen zu können. Weitere 23 Anträge sind weitestgehend bewilligungsreif, jedoch aufgrund der Äußerung von Bundesministerin Aigner, den Fördersatz auf 90 % zu erhöhen, zurückgestellt worden. Aus Sicht der Gemeinden ist diese Verzögerung verständlich. Der schleppende Fortschritt ist damit aber wesentlich durch die Vorgehensweise und Informationspolitik des Bundes verursacht. (PD)
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