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20.02.2013 | 14:52 | Landesjagdverordnung 

Neues Jagdrecht für Rheinland-Pfalz

Mainz - Bis zum Sommer soll in Rheinland-Pfalz eine neue Landesjagdverordnung in Kraft treten.

Jagdrecht
(c) proplanta
Den Entwurf hierfür brachte Forstministerin Ulrike Höfken (Grüne) im Ministerrat ein, wie das Ministerium am Mittwoch in Mainz mitteilte. Ziel sei es, die Jagd umwelt-, tier-, und artenschutzgerechter zu machen, sagte Höfken nach einer Mitteilung in Mainz. Vorgesehen ist in der neuen Verordnung etwa, die Jagdzeiten für einzelne Wildarten besser aufeinander abzustimmen. So soll die Jagd fehlerfreier und sicherer werden.

Zudem werde künftig auf ohnehin nicht überprüfbare Zahlen als Vorgabe für den Abschuss von Rot-, Dam- und Muffelwild verzichtet. Dazu zähle etwa der sogenannte höchstzulässige Gesamtbestand. «Damit wollen wir deutlich machen, dass die Vermeidung von Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft Vorrang hat, wie das auch gesetzlich vorgeschrieben ist», erklärte Höfken. (dpa/lrs)
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