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24.02.2014 | 09:01 | Meister und Bachelor 

Berufliche und akademische Bildung gleichgestellt

Berlin - Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig - und dies ist ab sofort für jedermann sichtbar.

Berufsaussichten
(c) proplanta
Meisterbriefe enthalten fortan den Hinweis, dass der Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) dem Niveau 6 entspricht. Dieser Stufe ist auch der Bachelor zugeordnet.

Die ersten Meisterbriefe mit dem Hinweis auf das DQR-Niveau wird Bundesbildungsministerin Johanna Wanka im Rahmen der diesjährigen Meisterfeier der Handwerkskammer Dortmund am 22. Februar überreichen.

"Der Hinweis auf das DQR-Niveau ist bildungspolitisch ein Meilenstein. Denn dieser Satz macht die Gleichwertigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung deutlich und unterstreicht den hohen Stellenwert des deutschen Meisters. Ein Meister muss sich nicht hinter einem Akademiker verstecken", sagte Wanka, die auf der diesjährigen Meisterfeier in Dortmund die Festrede halten wird.

"Der deutsche Meisterbrief hat sich bewährt. Er ist ein Qualitätssiegel. Und deshalb dürfen der deutsche Meisterbrief und die duale Ausbildung im Handwerk nicht auf Druck aus Europa ausgehöhlt werden", sagte Wanka mit Blick auf Bestrebungen der EU-Kommission, die deutsche Handwerksordnung auf den Prüfstand zu stellen.

Der DQR setzt die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EQR für lebenslanges Lernen um. Die Entwicklung des DQR erfolgte unter Federführung von Bund und Ländern in einem mehrjährigen Prozess unter kontinuierlicher Mitwirkung von Sozialpartnern und Wirtschaftsorganisationen sowie weiterer Experten aus Wissenschaft und Praxis.

Im Rahmen ihres gemeinsamen Beschlusses zur Einführung des DQR legten Bund und Länder im Mai 2013  fest, dass neue Qualifikationsbescheinigungen einen Hinweis auf das jeweilige DQR / EQR-Referenzniveau enthalten sollen. Berufliche Qualifikationen finden sich auf den Niveaus 1 bis 7 des DQR und des EQR wieder. So wird beispielsweise eine dreijährige berufliche Erstausbildung auf Niveau 4 zugeordnet, ein Abschluss als Bachelor, Meister oder Techniker entspricht Niveau 6.

Von dieser Zuordnung profitieren Lernende, Berufstätige, Unternehmen und Bildungseinrichtungen gleichermaßen, denn die Wertigkeit ! ihrer Bildungsabschlüsse wird im europäischen Vergleich sichtbar. Bewerbungen und Jobwechsel innerhalb der Europäischen Union sollen dadurch erheblich vereinfacht werden. (bmbf)
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