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27.02.2014 | 15:32 | Selbstständigkeit 

Existenzgründung in der Landwirtschaft: Das gilt es zu beachten

Stuttgart - Die deutsche Landwirtschaft boomt und so ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr junge Menschen sich für die Existenzgründung in der Landwirtschaft entscheiden.

Existenzgründung Landwirtschaft
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(c) stadtbottrop - flickr.com
Doch bevor sie mit der Gründung beginnen, sollten sie einige grundlegende Punkte beachten. Fragen danach, ob eine Buchführungspflicht besteht, wie die Gewinnermittlung erfolgt, wie das Einkommen und die Umsätze besteuert werden, sind dabei wichtig.

Buchführungspflicht und Gewinnermittlung


Bei Landwirten gilt eine Buchführungspflicht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:

1. Der durchschnittliche Jahresumsatz übersteigt einen Betrag von 500.000 Euro.

2.
Der Wirtschaftswert liegt über 25.000 Euro.

3.
Der Gewinn beträgt mehr als 50.000 Euro.

Bei der Gewinnermittlung für die einzelnen Wirtschaftsjahre werden ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten geboten. Wer buchführungspflichtig ist, aber keine Buchführung durchführt, muss die Gewinne mittels Schätzung ermitteln. Werden Bücher geführt, ermittelt sich der Gewinn durch den Betriebsvermögensvergleich.

Sind junge Landwirte nicht buchführungspflichtig, so können sie nach § 13a EStG ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Dabei müssen sie allerdings weniger als 20 Hektar Landfläche, 50 Vieheinheiten und 1.000 Euro Sondernutzungen aufweisen.

Werden diese Werte überschritten, erfolgt die Gewinnermittlung nach der Überschussrechnung. Bei dieser ist das Zufluss-/Abflussprinzip zu beachten. Das heißt, eingehende Gelder werden mit dem Zeitpunkt des Eingangs verbucht, auch wenn sie aus anderen Perioden stammen und umgekehrt.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?



Ebenfalls sollten sich angehende Landwirte mit den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten befassen, die ihnen geboten werden. Grundsätzlich ist Eigenkapital wichtig, aber es reicht in aller Regel nicht aus. Experten empfehlen daher, dass langfristige Anlagen, wie das Anlage- und das gebundene Umlagevermögen aus Eigenmitteln bezahlt werden. Das normale Umlaufvermögen kann mit kurzfristigen Fremdfinanzierungen bestritten werden.

Als Fremdkapitalgeber kommen dabei natürlich Banken in Frage. Diese sollten gründlich miteinander verglichen werden, da die Konditionen und Zinsen für Kreditverträge massive Unterschiede aufweisen können. Zudem sollten die Fördermöglichkeiten überprüft werden, die in vielen Fällen in Frage kommen. So gibt es im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms attraktive Zuschüsse für Investitionen. Je nach Bundesland gelten dabei jedoch unterschiedliche Bestimmungen, die überprüft werden wollen.

Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf die Landwirtschaftliche Rentenbank (Link). Sie dient als Förderbank für die Agrarwirtschaft und biete zahlreiche zinsgünstige Kredite. (Pd)
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