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08.11.2010 | 11:02 | Betriebshelfer  

Zivildienst kann auch freiwillig auf landwirtschaftlichen Höfen abgeleistet werden

Hannover - Die Reform der Bundeswehr wird auch Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Betriebshilfe haben, prognostizierte der Geschäftsführer der Niedersächsischen Landjugend, Till Reichenbach.

Betriebshelfer
„Es ist schwierig, junge Menschen zu finden, die freiwillig Zivildienst machen“, vermutet er. Er weist deshalb darauf hin, dass die Niedersächsische Landjugend (NLJ) auch im kommenden Jahr  Junglandwirte, die ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben, an Bauernhöfe vermittelt. Die Zivildienstleistenden werden dann auf landwirtschaftlichen Familienbetrieben eingesetzt, die unverschuldet in existenzielle Not geraten sind. Zum Beispiel bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Tod des Betriebsleiters beziehungsweise seiner Ehefrau.

Dort müssen sie alle erforderlichen Arbeiten selbstständig erledigen, die der Weiterführung des Betriebes dienen. Das kann je nach Jahreszeit die Bestellung oder der Pflanzenschutz sein, aber auch Pflegemaßnahmen und Ernte im Ackerbau und auf dem Grünland. „Für die Landwirte ist es ein großer Vorteil, wenn sie einen Betriebshelfer aus der Region bekommen“, sagt Reichenbach. Dieser kennt sich mit den Gegebenheiten vor Ort, wie den Bodenverhältnissen, bestens aus. Andererseits ist es für den jungen Berufseinsteiger eine gute Möglichkeit, Erfahrung in unterschiedlichen Betrieben zu sammeln und sich selbst in Grenzsituationen besser kennen zu lernen. Zudem können die Zivildienstleistenden die Zeit als anerkanntes Praxisjahr nutzen. Dieses gilt als Voraussetzung für den Besuch der zweijährigen Fachschule oder des Meisterkurses.

Fachliche Voraussetzungen für den Zivildienst auf dem Bauernhof sind die Ausbildung zum Landwirt und gegebenenfalls der Abschluss der einjährigen Fachschule, der Führerschein in den Klassen B und T, sowie die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Bundesamt für Zivildienst. Persönlich sollten die Berufseinsteiger die „Bereitschaft zur persönlichen und fachlichen Mobilität in Bezug auf Einsatzort und Einsatzgebiet“ mitbringen. Es kann also durchaus vorkommen, dass ein Schweinefachmann im Kuhstall eingesetzt wird - auch wenn dies nach Möglichkeit vermieden wird. Wer seinen Zivildienst auf einem landwirtschaftlichen Betrieb ableisten möchte, kann sich bei der NLJ, Beate Freye,  unter Telefon 0511/3670476 melden und dort weitere Informationen anfordern. Für die landwirtschaftliche Betriebshilfe im Obstbau sollten sich interessierte Bewerber an den Kreisbauernverband Stade, Bernd Eckhoff, unter Telefon 04141/519122 wenden. (LPD)
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