Vor zehn Jahren hätte das noch mühsam werden können - denn jeder Händler musste nur zurücknehmen, was er auch anbot. Doch am 1. Mai 2006 war Schluss mit der «Insellösung». Zur Freude der Verbraucher.
Seitdem zählt nicht mehr die Marke, sondern nur noch das Material. Heißt: Wer keine Dosen verkauft, muss keine zurücknehmen. Die zweite Ausnahme sind Geschäfte, deren Verkaufsfläche kleiner als 200 Quadratmeter ist. Sie müssen weiter nur annehmen, was sie im Sortiment haben. Und: Garantiert zurückgeben kann man nur Flaschen, die das weiß-blaue Logo mit Dose, Flasche und Pfeil haben - das Logo der Deutschen Pfandsystem GmbH, kurz DPG.
Auf die sind die Händler und die Getränkeindustrie in Deutschland stolz. Mit der DPG habe man «eine Gesellschaft gegründet, die die Pfandrücknahme sehr effizient koordiniert», sagt ein Sprecher des Handelsverband Deutschland (HDE). «Der Handel hat in dieses System große Summen investiert. Nach zehn Jahren ziehen wir das Fazit, dass das Rücknahmesystem gut und sicher funktioniert.»
Vor allem Discounter wie
Lidl und
Aldi hatten bis dahin ihre eigenen Getränkeflaschen und nahmen sonst keine an. Damit war Schluss, gleichzeitig wurde das Pfandsystem ausgeweitet, etwa auf Alcopops mit dem Ziel, die Leute zum Kauf von Mehrweg-Flaschen zu bewegen. Das hat allerdings nicht geklappt. Vergangenes Jahr brachte das
Umweltbundesamt deswegen sogar eine Einweg-Strafabgabe ins Gespräch. Bis heute wurde nichts draus.
Verbraucherschützer finden das heutige System natürlich trotzdem prima. Aber zu 100 Prozent funktioniere es nicht, meint Dirk Petersen, Umweltberater der Verbraucherzentrale Hamburg. Zwar gebe es keine Statistiken, aber vor allem wenn Rücknahme-Automaten das Pfandgut nicht erkennen, gebe es oft Probleme - wenn das Personal sich querstelle. «Ganz konkret ist es sogar so, dass so gut wie nie eine zerdrückte Dose zurückgenommen wird. Muss es aber, wenn das DPG-Logo zu erkennen ist.»
Die Verbraucherzentralen bieten Musterbriefe an, mit denen sich ums Pfand geprellte Kunden etwa beim Ordnungsamt beschweren können. «Aber da werden viele feststellen, dass sie von den Behörden im Stich gelassen werden», sagt der Verbraucherschützer. Es gehe schließlich um 25 Cent. Er sieht darin trotzdem ein Problem: «Wenn diese Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt wird, hat es der Handel leicht, weil er sagen kann: Uns droht nichts.»
Auch in Baden-Württemberg berichtet die Verbraucherzentrale von Ärger, auch wenn das keineswegs jeden Tag vorkomme. «Letztes Jahr haben wir einen Supermarkt in Stuttgart abgemahnt, der Pfand nicht in bar rausgeben wollte, sondern nur, wenn der Kunde auch etwas gekauft hat», sagt Christiane Manthey.Pfand in bar, das ist für viele Menschen in Deutschland auch eine Einnahmequelle. Flaschensammler gibt es in jeder größeren Stadt, längst stellen viele Menschen ihr Leergut unter oder neben den Mülleimer, statt es hinein zu werfen. Die Pfandsammler kommen häufig mit prall gefüllten Taschen oder sogar Einkaufswagen zu den Rücknahmestellen. Doch dort sind sie nicht immer willkommen. «Wir nehmen Leergut nur in haushaltsüblichen Mengen an» - solche Hinweise sind in Geschäften immer wieder zu finden.
«Das ist nicht zulässig», sagt Manthey, die bei der Stuttgarter Verbraucherzentrale die Abteilung Lebensmittel und Ernährung leitet. «Wer die Flaschen besitzt, muss sie zurückgeben können.» Dem stimmt die DPG zu, die das Pfandsystem organisiert: «Die Verpackungsverordnung verpflichtet den Handel zur umfassenden Rücknahme, Mengenbeschränkungen gibt es nicht», sagt eine Sprecherin. Probleme mit Pfandsammlern seien nicht bekannt. Gut zu wissen, wenn nach der Party mal deutlich mehr als die «haushaltsübliche Menge» entsorgt werden muss.