Die zunächst für diesen Freitag geplante abschließende Lesung im
Bundestag wurde kurzfristig abgesetzt, erfuhr die Deutsche Presse- Agentur am Montag in Koalitionskreisen. Der Umweltausschuss des Parlaments vertagte seine zunächst für diesen Mittwoch angesetzten Beratungen zu diesem Punkt. Dabei geht es um die Nachhaltigkeits- Kriterien, mit denen Soja- und Palmöl-Importe aus klimaschädlicher Produktion abgewehrt werden sollen.
Da dazu bisher nur ein Entwurf, aber noch keine verbindliche EU- Richtlinie vorliegt, hatte die Bundesregierung im nationalen
Gesetzentwurf Palm- und Sojaöl für die Biosprit-Produktion vorübergehend bis zur Brüsseler Entscheidung ganz ausgeschlossen. Diese Regelung stellt laut Kommission jedoch eine Benachteiligung im Vergleich zu anderen Brennstoffen wie Raps zur Biospritproduktion dar, die nach den deutschen Gesetzesplänen nicht gesperrt werden. In dem der dpa vorliegenden Brief bittet die Kommission die deutschen Behörden, «die genannten Vorschriften zurückzunehmen, da sie, wie die Kommission (...) ausgeführt hat, im Widerspruch zu geplantem Europäischen Recht stehen».
Die Bundesregierung setzt nun zunächst auf die Richtlinien- Entscheidung Ende März in Brüssel, um die dann getroffene Regelung ins deutsche Gesetz zu schreiben. Für den Bundestag könnte es nach Expertenangaben dann vor der
Bundestagswahl zeitlich eng werden. Spätestens am 24. April müsse das Gesetz dann durch den Bundestag, hieß es. Die Biosprit-Branche ist seit längerem in Wartestellung, weil in dem Gesetz auch die neue steuerliche Förderung geregelt ist. (dpa)