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11.10.2013 | 11:07 | Umstrittene Furchtquark-Werbung 

Ehrmann wegen Monsterbacke-Werbung vor Gericht

Luxemburg - Der Joghurthersteller Ehrmann hat seine umstrittene Werbung für den Früchtequark «Monsterbacke» vor dem Europäischen Gerichtshof verteidigt.

Das tägliche Glas Milch
(c) proplanta
Der Werbeslogan «So wichtig wie das tägliche Glas Milch!» verstoße nicht gegen die EU-Vorgaben, sagte ein Anwalt des Allgäuer Unternehmens am Donnerstag bei der mündlichen Verhandlung in Luxemburg.

Die deutsche Wettbewerbszentrale hatte Ehrmann verklagt, weil der Spruch das verbreitete positive Image der Milch einfach auf das Produkt übertrage, obwohl «Monsterbacke» fast dreimal so viel Zucker enthalte. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Es dürfte Grundsatzcharakter für die Werbung für zuckerhaltige Produkte haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte die EU-Richter um Hilfe bei der Auslegung des europäischen Rechts gebeten. Der Streit dreht sich um die Frage, ob es sich bei dem Werbespruch um eine gesundheitsbezogene Angabe handelt. Diese ist nach europäischem Recht nur ausnahmsweise erlaubt. Erst nach einem Urteil aus Luxemburg (Rechtssache C-609/12) wird der BGH weiterverhandeln.

Der Slogan sei nach EU-Recht keine gesundheitsbezogene Angabe, weitere Hinweise deshalb nicht nötig gewesen, argumentierte der Ehrmann-Anwalt. «Es gibt keinen Grund, "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" mit Gesundheit gleichzusetzen.» Auch andere Hersteller würden ihre Produkte mit ähnlichen positiven Sprüchen bewerben. «Der Appell an gute Gefühle ist der Kern jeder Werbung.»

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs schickte am Donnerstag keinen Vertreter nach Luxemburg und erklärte, man fühle sich durch die EU-Kommission vor Gericht gut vertreten. Die Kommission kritisierte, dass Ehrmann durch den Werbeslogan von dem in Deutschland außerordentlich guten Ruf der Milch profitieren wolle.

«Bei Verbrauchern kann das den Eindruck hervorrufen, dass durch den Verzehr das Gesundheitsrisiko gesenkt wird», sagte die Anwältin der Kommission. Somit müssten Hinweise auf dem Produkt platziert werden.

Das Urteil dürfte wegweisend sein. Ein EU-Richter sagte, «Monsterbacke» stehe stellvertretend für eine Reihe von Produkten auf dem Lebensmittelmarkt. Bereits vor gut einem Jahr hatten die Luxemburger Richter die Werbung für «bekömmlichen Wein» untersagt.

Immer wieder werfen Verbraucherzentralen den Herstellern irreführende Werbung für zuckerhaltige Lebensmittel vor. Der Süßwarenhersteller Ferrero habe zum Beispiel für ein Produkt «mit reichhaltiger Milchfüllung» geworben, obwohl nur Magermilchpulver in der Füllung enthalten sei.

Ferrero kündigte an, den Slogan ohnehin entfernen zu wollen, und wirbt jetzt mit dem Hinweis: «+Milch +Cerealien». Die Verbraucherzentrale dokumentiert im Internet weitere Fälle unter www.lebensmittelklarheit.de.

Der Sprecher der Verbraucherorganisation Foodwatch, Martin Rücker, forderte die deutsche Regierung zum Handeln auf. «Sie muss klare gesetzliche Vorgaben an die Hersteller durchsetzen, damit irreführende Produkte gar nicht in den Handel (...) kommen.» (dpa)
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