Bei der Verhandlung über eine Beschwerde des Verbandes vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf deutete der Vorsitzende Richter am Mittwoch an, dass der Aufruf eine «rechtswidrige und unbillige Behandlung des Marktes» gewesen sei. Damit stützt das Gericht den Beschluss des Bundeskartellamtes vom November vergangenen Jahres. In der kommenden Woche Mittwoch soll das Urteil verkündet werden.
Die Bonner Wettbewerbshüter sehen in dem damaligen Aufruf einen klaren Verstoß gegen Kartellrecht und hatten den Verband abgemahnt. Im Falle eines erneuten Lieferstopps drohte die Behörde den Milchviehhaltern mit Bußgeldern. Strukturpolitische Probleme dürften nicht mit kartellrechtswidrigen Mitteln gelöst werden, meinte die Behörde. Gegen diesen Beschluss war der
BDM vor Gericht gezogen.
Im Mai und Juni 2008 hatte der BDM bundesweit mit einem Milch- Lieferstopp für höhere Preise demonstriert. Aus Protest gegen drastische Preissenkungen, die der Einzelhandel bei den Molkereien durchgedrückt hatte, stellten viele Milchbauern ihre Lieferungen ein. Der Rohmilchpreis lag damals bei 30 Cent je Liter. Handelskonzerne hoben dann vorübergehend den Milchpreis an. In diesem Jahr bröckelten die Preise kräftig. Nach Angaben der Milchwirtschaft in Nordrhein- Westfalen bekommen Milcherzeuger aktuell um die 20 Cent je Liter. (dpa)