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04.05.2011 | 08:34 | Milchquoten 

Bayern: 1. Juni ist Antragsschluss für den nächsten Milchbörsentermin

Freising - Am 1. Juli findet der nächste Handelstermin an den Milchquotenübertragungsstellen statt.

Milchbörse
Die letzte Frist für die Einreichung der Anträge ist Mittwoch, der 1. Juni. An diesem Tag müssen Anbieteranträge vollständig, d.h. samt der erforderlichen Anlagen, entweder der Milchquotenübertragungsstelle selbst oder dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorliegen. Nachfrageranträge können nur bei der Übertragungsstelle selbst eingereicht werden. Da nach dem Einreichungsschlusstermin eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können, werden vor allem die Nachfrager gebeten, eine angemessene Frist für die Postzustellung einzukalkulieren.

Nachfrager müssen dem Nachfragegebot eine Bankbürgschaft beifügen. Auch deren Ausstellung dauert erfahrungsgemäß oft mehrere Tage. Anbieter benötigen für ihr Abgabeangebot einen Nachweis der Molkerei und einen Nachweis der Landesstelle (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten). Quotenverkäufer sollten sich frühzeitig an ihr Amt wenden, da die Erstellung des Nachweises, dass die angebotene Menge dem Anbieter auch tatsächlich in voller Höhe zusteht, in manchen Fällen sehr zeitaufwändig ist. Quoteninhaber, deren Quote bisher verpachtet war und nunmehr zurückübertragen wurde, müssen diese - sofern sie nicht selbst wieder Milch erzeugen - beim erstmöglichen Börsentermin anbieten und spätestens beim zweiten möglichen Termin erfolgreich sein. Andernfalls wird diese Quote entschädigungslos eingezogen.

Die Antragsformblätter sind erhältlich bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, bei den meisten Geschäftsstellen des Bauernverbandes oder im Internet unter 'Milchquotenübertragungsstelle Bayern' (http://www.lfl.bayern.de/iem/milchboerse/). Dort können auch alle Ergebnisse der bisherigen Börsentermine nachgelesen werden. Der letzte Gleichgewichtspreis in Deutschland West betrug 8 Ct/kg. (LfL)
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