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15.04.2024 | 06:15 | Wolfsmanagement 
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Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

München - In der emotional aufgeladenen Debatte um den Umgang mit Wölfen in Bayern rückt der Bund Naturschutz von seiner kategorischen Ablehnung für jegliche Abschüsse ab.

Wölfe in Bayern
Wann darf ein Wolf - ein in der EU streng geschütztes Tier - abgeschossen werden? Die Frage spaltet seit Jahren Landwirte, Politik und Tierschützer. Letztere verschieben nun ihre Schmerzgrenze. (c) Vasily Smirnov - fotolia.com
In einem neuen Positionspapier, welches am Dienstag in München vorgestellt werden soll, verschiebt der Verband seine Schmerzgrenze und stimmt unter bestimmten Voraussetzungen einem leichteren Abschuss im Bereich der Almen und Alpen zu.

«Dies bedeutet, dass wir unsere bisherige Position ein Stück weit öffnen. Klar ist aber auch: Am generellen Schutzstatus des Wolfes wird dabei nicht gerüttelt», sagte der Vorsitzende des Verbandes, Richard Mergner, der Deutschen Presse-Agentur in München. «Auch unsere Klage gegen die Wolfsverordnung der Staatsregierung bleibt davon unberührt.»

Das neue Papier solle die Diskussion versachlichen und berücksichtige insbesondere das Gefährdungspotenzial durch den Wolf für unterschiedliche Weidetierarten unterschiedlichen Alters, teilte der Bund Naturschutz (BN) weiter mit. Dabei berücksichtige der BN Erfahrungen aus anderen Alpenländern bezüglich Wolfsrissen und beziehe in die Bewertung von Wolfsabschüssen nach Weidetierrissen und der Zumutbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen auch die Struktur der Almbewirtschaftung mit ein. «Immer wieder gibt es Irrtümer und Kontroversen zum Abschuss der geschützten Tiere und zur Zumutbarkeit von Herdenschutz auf den Almen und Alpen.»

Auch bei den Ausgleichszahlungen für gerissene Tiere sind laut BN-Papier Anpassungen vorgesehen. Diese sollen bei Rissen von Rindern gezahlt werden, unabhängig davon, ob es einen Herdenschutz gab oder nicht.

Über den Umgang mit den bisher streng geschützten Wölfen wird auch in Bayern seit Jahren heftig gestritten. Kritiker wie die Staatsregierung und Teile der Bauernschaft sind für eine schnelle Entnahme, also den Abschuss, von allen Tieren, auch wenn diese bisher nachweislich keine Nutztiere gerissen haben und auch wenn sie in der Nähe von Städten oder Dörfern nicht durch fehlende Scheu auffielen. Ihnen gegenüber stehen Umwelt- und Tierschützer, die darauf verweisen, dass der Erhaltungszustand der Art noch nicht überall gesichert ist.

In Bayern wurden inzwischen laut dem Monitoring-Bericht für das Jahr 2022/2023 zwei Rudel, drei Paare und ein einzelner Wolf mit Heimat im Freistaat nachgewiesen. Die Zahl der Regionen im Freistaat mit standorttreuen Wölfen ist auf elf im Jahr 2023 geklettert - verteilt von der Rhön bis in die Allgäuer Alpen.

Vor allem für Landwirte wird das immer wieder zum Problem - denn auch die Zahl der Tiere, die von Wölfen getötet oder verletzt wurden, ist in Bayern in den vergangenen Jahren gestiegen. 77 waren es im Jahr 2022. Zwar gibt es Entschädigungen und Hilfen für den Herdenschutz - doch der Weg dahin ist nicht immer leicht. Denn nicht jeder Experte darf in Bayern offiziell entscheiden, ob tatsächlich ein Wolf ein Tier getötet hat.
dpa/lby
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arno geyer ,reibertenrod schrieb am 23.04.2024 00:59 Uhrzustimmen(0) widersprechen(0)
Ihr vielseitiges Wissen , über die Landwirtschaft und das arbeiten / wirtschaftlisches Überleben in diesem Beruf , beeindruck mich immer wieder . Bin um 21 uhr 30 von meinen 12 Hobbyschafen zurück gekommen . So paar geistig Tiefflieger , angeblich mit kleinen , gerade lauffähigen Kindern dabei , haben irgend was gefüttert .Dann runter Richtung Unterstand gelaufen . Kurze Zeit später wieder im Auto weggefahren .Kennzeichen nicht lesbar . Gegen 20 Uhr : Arno , deine Schafe sind ausgebrochen ! Warum ? Gras ohne Ende ,Heu wird beigefüttert , Mineralleckschale neu ,Unterstand ist eingestreut . Was finde ich : Batterie beide Kabel ab , 3 Posten gezogen ,Zaun lag auf der Erde . Gegen 18 Uhr hatte mein Mitarbeiter noch 6000 auf dem Zaunprüfer und wollte in 1-2 Tagen die Batterie wechseln .Was haben diese Idioten ihren Kindern erzählt ? Wir lassen die Schafe in die Freiheit ...............Was , falls heute Nacht die Schafe gerissen / oder am lebendigen Leib angefressen werden . Ich am Arsch mit den Schafen . Die haben schon manchen Kindergarten gesehen , als Flaschenlämmer bei mir im Stall und dann auf der Hauswiese . Was machen sie eigentlich beruflich ? Also ich bin Bauer , mit allem was Sie schlecht reden . Wie sieht Ihr Arbeitsplatz aus , Herr Maximilian ??
maximilian schrieb am 20.04.2024 16:51 Uhrzustimmen(0) widersprechen(5)
Eine augerottete Tierart gilt logischerweise als gefährdet.
So das Berner Übereinkommen.
Wenn der Gefährdungszustand als nicht mehr existent ins Berner Abkommen eingeht, wird auch die Regulierung einfacher. Allerdings ist aus slowakischen Untersuchungen bekannt, dass die jagdliche Regulierung ohne Effekt auf den Bestand bleibt.
Es bleibt also für die landwirtschaftliche Tierhaltung nur der Herdenschutz.
Wenn sture Bauern darauf verzichten, müssen sie auch den Schaden hinnehmen. Und sie verletzten die Tierschutznutztierhaltungsverordnung.
Arnold Krämer schrieb am 15.04.2024 16:10 Uhrzustimmen(13) widersprechen(4)
Im "Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention, 1979)", hat es der Wolf geschafft, in den Anhang 2 der streng geschützten Arten aufgenommen zu werden.
Warum, weiß heute wohl keiner mehr so ganz genau, weil der Wolf zwar in Westeuropa ausgerottet, aber keinesfalls als Art gefährdet war. Die EU hat dann in ihrer FFH- Richtlinie den Schutzstatus einfach übernommen. Die späten Beitrittsländer vor allem in Osteuropa aber auch in Skandinavien wussten und wissen mit der dortigen Wolfspopulation umzugehen. Sie legen die Richtlinie flexibel in ihrem Sinne mit Zustimmung der EU aus. Nur in D quält man sich wieder mit formalen Dingen und versucht mal wieder einen völkerrrechtlichen Vertrag besonders "gut" und vorbildlich zu erfüllen. Aber das kennt man ja auch vom Pariser Klimaabkommen.
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