arno geyer ,reibertenrod schrieb am 23.04.2024 00:59 Uhr | (0) (0) |
Ihr vielseitiges Wissen , über die Landwirtschaft und das arbeiten / wirtschaftlisches Überleben in diesem Beruf , beeindruck mich immer wieder . Bin um 21 uhr 30 von meinen 12 Hobbyschafen zurück gekommen . So paar geistig Tiefflieger , angeblich mit kleinen , gerade lauffähigen Kindern dabei , haben irgend was gefüttert .Dann runter Richtung Unterstand gelaufen . Kurze Zeit später wieder im Auto weggefahren .Kennzeichen nicht lesbar . Gegen 20 Uhr : Arno , deine Schafe sind ausgebrochen ! Warum ? Gras ohne Ende ,Heu wird beigefüttert , Mineralleckschale neu ,Unterstand ist eingestreut . Was finde ich : Batterie beide Kabel ab , 3 Posten gezogen ,Zaun lag auf der Erde . Gegen 18 Uhr hatte mein Mitarbeiter noch 6000 auf dem Zaunprüfer und wollte in 1-2 Tagen die Batterie wechseln .Was haben diese Idioten ihren Kindern erzählt ? Wir lassen die Schafe in die Freiheit ...............Was , falls heute Nacht die Schafe gerissen / oder am lebendigen Leib angefressen werden . Ich am Arsch mit den Schafen . Die haben schon manchen Kindergarten gesehen , als Flaschenlämmer bei mir im Stall und dann auf der Hauswiese . Was machen sie eigentlich beruflich ? Also ich bin Bauer , mit allem was Sie schlecht reden . Wie sieht Ihr Arbeitsplatz aus , Herr Maximilian ??
maximilian schrieb am 20.04.2024 16:51 Uhr | (0) (5) |
Eine augerottete Tierart gilt logischerweise als gefährdet.
So das Berner Übereinkommen.
Wenn der Gefährdungszustand als nicht mehr existent ins Berner Abkommen eingeht, wird auch die Regulierung einfacher. Allerdings ist aus slowakischen Untersuchungen bekannt, dass die jagdliche Regulierung ohne Effekt auf den Bestand bleibt.
Es bleibt also für die landwirtschaftliche Tierhaltung nur der Herdenschutz.
Wenn sture Bauern darauf verzichten, müssen sie auch den Schaden hinnehmen. Und sie verletzten die Tierschutznutztierhaltungsverordnung.
Arnold Krämer schrieb am 15.04.2024 16:10 Uhr | (13) (4) |
Im "Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention, 1979)", hat es der Wolf geschafft, in den Anhang 2 der streng geschützten Arten aufgenommen zu werden.
Warum, weiß heute wohl keiner mehr so ganz genau, weil der Wolf zwar in Westeuropa ausgerottet, aber keinesfalls als Art gefährdet war. Die EU hat dann in ihrer FFH- Richtlinie den Schutzstatus einfach übernommen. Die späten Beitrittsländer vor allem in Osteuropa aber auch in Skandinavien wussten und wissen mit der dortigen Wolfspopulation umzugehen. Sie legen die Richtlinie flexibel in ihrem Sinne mit Zustimmung der EU aus. Nur in D quält man sich wieder mit formalen Dingen und versucht mal wieder einen völkerrrechtlichen Vertrag besonders "gut" und vorbildlich zu erfüllen. Aber das kennt man ja auch vom Pariser Klimaabkommen.