Die revidierte Milchprüfungsverordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird auch die überarbeitete Verordnung des EVD über die Hygiene bei der
Milchproduktion in Kraft gesetzt.
Die Branche wird künftig anstatt des Bundes für die Milchprüfung verantwortlich sein und zwar sowohl für die Durchführung, die Koordination, die Weiterentwicklung als auch die Überwachung. Der Staat legt die Rahmenbedingung fest und sorgt damit insbesondere für die Sicherheit von Konsumentinnen und Konsumenten. Diese in Absprache mit der Branche erfolgte neue Aufgabenverteilung ist in der revidierten Milchprüfungsverordnung (früher Milchqualitätsverordnung) festgeschrieben.
Die Höchstwerte der Zell- und Keimzahl in der Milch bleiben unverändert. Nicht mehr Teil der Verordnung ist der Gefrierpunkt, weil er für die
Lebensmittelsicherheit unbedeutend ist. Erhöht wird dagegen die Frequenz der Milchuntersuchungen von heute 1-mal auf künftig 2-mal pro Monat, was einer Harmonisierung mit den Bestimmungen der Europäischen Union entspricht. Die Proben werden jeweils beim Produktionsbetrieb genommen. Für die Bewertungen relevant wird das so genannte geometrische Mittel, das aus den zwei monatlichen Untersuchungsresultaten berechnet wird. Beim Hemmstofftest auf Antibiotikarückstände führt wie bisher jedes positive Resultat zu einer Milchsperre.
Die höhere Frequenz der Milchprüfung kommt aber auch Milchproduzentinnen und -produzenten entgegen. Durch die Mittelung über zwei Proben werden nur Betriebe sanktioniert, die ein länger anhaltendes Problem haben. Neu soll die Branche neben Preisabzügen auch Preiszuschläge einführen, um besonders hochwertige Milch zu fördern.
Wie seit längerem vorgesehen, werden nun die Beratungsbeiträge des Bundes gestrichen: Diese Beiträge wurden nur ausbezahlt, um die Startphase nach Aufhebung des milchwirtschaftlichen Inspektions- und Beratungsdienstes (MIBD) zu erleichtern. (evd)