Die
Agrarmarkt Austria hat heute in einer Verlautbarung offiziell bekannt gegeben, dass die
Milchanlieferung in Österreich im Zwölfmonatszeitraum 2010/2011 die nationale Quote für Lieferungen (A-Quote) überschritten hat, während die direkt vermarktete Menge an Milcherzeugnissen geringer war als die entsprechende nationale Quote. Gleichzeitig teilte die AMA mit, dass geringe Überlieferungen der A-Quote mit einer Basisabgabe in der Höhe von EUR 2,789/100 kg belastet werden, für höhere Überschreitungen gilt ein Satz von EUR 6,973.
Die saldierte Überlieferung im Quotenjahr 2010/11 beträgt laut vorläufigen Zahlen 21.209 t, was eine Zusatzabgabe von insgesamt EUR 5,9 Mio. zur Folge hat. Die endgültigen Detailergebnisse (Quotenbilanz, Über- und Unterlieferungen, Fettgehalt usw.) werden Ende Juni bekannt gegeben.
Höherer Abgabensatz für stärkere Überlieferungen
Für Überschreitungen der einzelbetrieblichen
Milchquote muss bekanntlich eine Zusatzabgabe entrichtet werden, die den bäuerlichen Betrieben vom Milchgeld abgezogen wird. Bei der Berechnung dieser Abgabe für den einzelnen Lieferanten wurde früher so vorgegangen, dass nicht für die gesamte überlieferte Menge die von der EU festgelegte Zusatzabgabe (derzeit 27,83 Cent je kg) zu entrichten war, sondern dass sich durch die Einbeziehung der Unterlieferungen anderer Betriebe die Abgabenbelastung je kg überlieferter Milch entsprechend verringerte. Es wurde mit dieser sogenannten "Saldierung" ein einheitlicher Abgabensatz errechnet.
Dieses System wurde mit dem Quotenjahr 2006/07 geändert. Um zu verhindern, dass Betriebe ihre Kontingente stark überschreiten (in der Hoffnung darauf, dass andere Bauern ihre Quoten nicht ausnützen und dadurch die Abgabenbelastung entsprechend niedrig bleibt), werden jetzt stärkere Überlieferungen auch strenger geahndet, indem für sie ein höherer Abgabensatz zur Anwendung kommt.
Zwei verschiedene Zusatzabgabensätze
Ausgangsbasis für dieses relativ komplizierte System ist der sogenannte "Zuweisungsprozentsatz". Er sagt aus, welcher Anteil der Überlieferung eines Bauernhofes (berechnet von der einzelbetrieblichen Anlieferungs-Referenzmenge) durch die Unterlieferungen anderer Betriebe ausgeglichen werden kann. Dieser Zuweisungsprozentsatz wird von der AMA berechnet, er ist auf vier Dezimalstellen zu runden und beträgt für das abgelaufene Quotenjahr 35,7595%.
Konkret bedeutet dies, dass für Überschreitungen in einem Ausmaß bis zu 35,7595% der Quote des betroffenen Milcherzeugers die niedrigere Basis-Abgabe (2,789 Cent je kg) zur Anwendung gelangt. Für alle diese Schwelle übersteigenden Mengen wird jedoch die erhöhte Überschussgabe (6,973 Cent) verrechnet.
Die Zusatzabgabe wird den überliefernden Betrieben bei der Molkereiabrechnung vom Milchgeld abgezogen und an die
Agrarmarkt Austria überwiesen; diese hat dann die gesamte Abgabe an den zuständigen EU-Agrarfonds nach Brüssel abzuführen. (bmlfuw)