Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
24.06.2011 | 14:00 | Milchquoten Österreich 

Milchquoten: AMA gibt Zusatzabgabensätze für 2010/11 bekannt

Wien - Geringe Überlieferungen mit 2,79 Cent belastet - höhere mit 6,97 Cent je kg.

Milchquote
Die Agrarmarkt Austria hat heute in einer Verlautbarung offiziell bekannt gegeben, dass die Milchanlieferung in Österreich im Zwölfmonatszeitraum 2010/2011 die nationale Quote für Lieferungen (A-Quote) überschritten hat, während die direkt vermarktete Menge an Milcherzeugnissen geringer war als die entsprechende nationale Quote. Gleichzeitig teilte die AMA mit, dass geringe Überlieferungen der A-Quote mit einer Basisabgabe in der Höhe von EUR 2,789/100 kg belastet werden, für höhere Überschreitungen gilt ein Satz von EUR 6,973.

Die saldierte Überlieferung im Quotenjahr 2010/11 beträgt laut vorläufigen Zahlen 21.209 t, was eine Zusatzabgabe von insgesamt EUR 5,9 Mio. zur Folge hat. Die endgültigen Detailergebnisse (Quotenbilanz, Über- und Unterlieferungen, Fettgehalt usw.) werden Ende Juni bekannt gegeben.


Höherer Abgabensatz für stärkere Überlieferungen

Für Überschreitungen der einzelbetrieblichen Milchquote muss bekanntlich eine Zusatzabgabe entrichtet werden, die den bäuerlichen Betrieben vom Milchgeld abgezogen wird. Bei der Berechnung dieser Abgabe für den einzelnen Lieferanten wurde früher so vorgegangen, dass nicht für die gesamte überlieferte Menge die von der EU festgelegte Zusatzabgabe (derzeit 27,83 Cent je kg) zu entrichten war, sondern dass sich durch die Einbeziehung der Unterlieferungen anderer Betriebe die Abgabenbelastung je kg überlieferter Milch entsprechend verringerte. Es wurde mit dieser sogenannten "Saldierung" ein einheitlicher Abgabensatz errechnet.

Dieses System wurde mit dem Quotenjahr 2006/07 geändert. Um zu verhindern, dass Betriebe ihre Kontingente stark überschreiten (in der Hoffnung darauf, dass andere Bauern ihre Quoten nicht ausnützen und dadurch die Abgabenbelastung entsprechend niedrig bleibt), werden jetzt stärkere Überlieferungen auch strenger geahndet, indem für sie ein höherer Abgabensatz zur Anwendung kommt.


Zwei verschiedene Zusatzabgabensätze

Ausgangsbasis für dieses relativ komplizierte System ist der sogenannte "Zuweisungsprozentsatz". Er sagt aus, welcher Anteil der Überlieferung eines Bauernhofes (berechnet von der einzelbetrieblichen Anlieferungs-Referenzmenge) durch die Unterlieferungen anderer Betriebe ausgeglichen werden kann. Dieser Zuweisungsprozentsatz wird von der AMA berechnet, er ist auf vier Dezimalstellen zu runden und beträgt für das abgelaufene Quotenjahr 35,7595%.

Konkret bedeutet dies, dass für Überschreitungen in einem Ausmaß bis zu 35,7595% der Quote des betroffenen Milcherzeugers die niedrigere Basis-Abgabe (2,789 Cent je kg) zur Anwendung gelangt. Für alle diese Schwelle übersteigenden Mengen wird jedoch die erhöhte Überschussgabe (6,973 Cent) verrechnet.

Die Zusatzabgabe wird den überliefernden Betrieben bei der Molkereiabrechnung vom Milchgeld abgezogen und an die Agrarmarkt Austria überwiesen; diese hat dann die gesamte Abgabe an den zuständigen EU-Agrarfonds nach Brüssel abzuführen. (bmlfuw)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Rohmilchpreise in Deutschland zu niedrig

 Greenpeace fordert Grünfütterung für Milchkühe zu forcieren

  Kommentierte Artikel

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet