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21.09.2009 | 15:17 | Biomasse-Produktion  

Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung stösst auf Ablehnung

Berlin - „Die Verordnung ist so nicht umsetzbar und daher rigoros abzulehnen.“

Rapsblüten
(c) proplanta
Mit diesen Worten kommentierte der Vorstand der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) anlässlich seiner Sitzung in dieser Woche die am 16. September 2009 vom Bundeskabinett verabschiedete Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung für Biokraftstoffe.

Die Umsetzung dieser Verordnung läuft auf eine für alle betroffenen Stufen, beginnend über die Landwirtschaft, Agrarhandel, Ölmühlen und schließlich Biokraftstoffhersteller unzumutbare bürokratische Auflage hinaus. Es stelle sich wieder einmal, so der UFOP-Vorsitzende, Dr. Klaus Kliem, die Frage, warum Deutschland bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie vorpresche zumal die konkreten Anforderungen der EU-Kommission für eine in allen Mitgliedsstaaten gleichgerichtete Umsetzung noch fehlen. Zumindest auf diese Vorgaben hätte die Bundesregierung warten und auf eine notwendige Verlängerung der Umsetzungsfrist auf EU-Ebene drängen müssen.

Der UFOP-Vorstand befürchtet, dass erhebliche handwerkliche Fehler nicht auszuschließen sind und erhebliche Anlastungsrisiken für die betroffene Wirtschaft drohen. Die Verwaltungen müssten zunächst prüfen, ob die Verordnung in der jetzt vorliegenden Fassung überhaupt umsetzbar und verwaltbar ist. Viele Voraussetzungen wie z. B. zugelassene Zertifizierungssysteme oder Kontrollstellen sind nicht einmal geschaffen. Die Funktionsfähigkeit der elektronischen Datenübermittlung und -verwaltung wird nicht im Rahmen einer Pilotphase geprüft. Die betroffenen Unternehmen müssen sogleich als „Versuchskaninchen“ mit möglicherweise ungewissem aber teuer sanktionierten Ausgang dienen.

Der UFOP-Vorstand fordert, dass zusammen mit der Wirtschaft von Beginn an vor allem über Verwaltungsvereinfachungen diskutiert werden muss, denn es ist davon auszugehen, dass andere Mitgliedstaaten hier vernünftigere Lösung umsetzen werden. Die Umsetzung muss in einem zeitlichen Gleichklang erfolgen. Dies betrifft insbesondere Drittlandsimporte. Die Gefahr, dass in Deutschland ein bürokratisches Monster aufgebaut wird und die Kosten schließlich bis auf die Landwirtschaft herunter durchgereicht werden ist aus Erfahrung groß.

Der UFOP-Vorstand erinnert daran, dass die Anforderungen der EU-Richtlinie über den Nachweis einer nachhaltigen Biomasse-Produktion vorrangig darauf abzielen, Urwaldrodungen zu vermeiden und den Schutz von Naturschutzflächen in Drittstaaten sicher zu stellen. Dagegen sind die bestehenden ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die gute fachliche Praxis in Deutschland und in der Europäischen Union unter Cross-Compliance geregelt und mehr als ausreichend gemessen an den Auflagen und Nachweissystemen in Drittstaaten. (ufop)
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