Durch Änderungen des Naturschutzrechts auf Bundesebene sei es erforderlich, das erst 2007 umfassend überarbeitete und damals im Landtag mit breiter Mehrheit beschlossene Landesnaturschutzgesetz anzupassen. "Die Fraktionen von
CDU und FDP haben mit ihrem
Gesetzentwurf die Chance eröffnet, rechtzeitig zum 1. März 2010 Klarheit zu schaffen; ansonsten hätten wir ein Regelungsdickicht zwischen neuem Bundesrecht und altem Landesrecht, das selbst für Fachleute nicht mehr zu durchschauen wäre", sagte die Ministerin. Die Umweltministerin sprach sich dafür aus, die neuen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zu einer weiteren Flexibilisierung des Gesetzes zu nutzen. Nicht beabsichtigt sei jedoch eine Absenkung der Standards, stellte Frau Rumpf klar, denn: "Naturschutz ist Schutz unserer Lebensgrundlagen und kein Luxus", sagte sie. An dem seit 2007 geltenden "ausgewogenen Instrumentarium von Kooperation und Ordnungsrecht" werde daher im Sinne eines nachhaltigen Naturschutzes in Schleswig-Holstein festgehalten.
Umweltministerin Rumpf erinnerte an die Tradition des nördlichsten Bundeslands in der Naturschutzgesetzgebung: So habe Schleswig-Holstein schon 1973 als erstes Bundesland mit dem so genannten Landschaftspflegegesetz ein für damalige Verhältnisse modernes Gesetz geschaffen, in dem bereits zum Beispiel der Biotopschutz und die so genannte Eingriffsregelung verankert waren. Dadurch wurden nicht nur über Jahrzehnte bewährte "Grundpfeiler" des Naturschutzrechts geschaffen, so Frau Rumpf weiter, auch für das erste Bundesnaturschutzgesetz von 1976 habe Schleswig-Holstein damit seinerzeit Maßstäbe gesetzt. (PD)