"Rechtssicherheit, effektiver Naturschutz, Sicherung des Standortes - dies ist ein guter Tag für Schleswig-Holstein", sagte sie. Die Novelle des erst 2007 überarbeiteten Gesetzes war notwendig geworden durch Änderungen des Bundesnaturschutzrechts in Verbindung mit einer Neuordnung der Bundes- und Länderkompetenzen.
Die Ministerin führte aus, dass Schleswig-Holstein mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz gleich in dreierlei Hinsicht gewinne. Dabei nannte sie zunächst die Rechtssicherheit, die durch das fristgerechte Inkrafttreten zum 1. März gewahrt werde und die wegen der nur kurzen zur Verfügung stehenden Zeit bei den Beratungen besonders schwer zu erreichen gewesen sei. Daher dankte Umweltministerin Rumpf allen Beteiligten besonders für ihre konstruktive Mitarbeit, den Regierungs- und den Oppositionsfraktionen sowie den Verbänden außerhalb des Parlaments. Außerdem betonte sie die Güte des neuen Landesnaturschutzgesetzes.
Wichtige Kernstandards würden erhalten, andere Bereiche weiter optimiert. Frau Rumpf nannte beispielhaft die so genannten Roten Listen und den jährlichen Jagd- und Artenschutzbericht, die ebenso wie eine verbesserte Eingriffs- und Ausgleichsregelung Eingang in den Gesetzestext gefunden hätten. Drittens, so die Ministerin, gehöre das nördlichste Bundesland zu den wenigen Ländern, die ihr Naturschutzrecht zum 1. März anpassen. "Alle anderen bemühen sich um eine schnellstmögliche Novellierung, werden dies aber nicht zeitgerecht schaffen. Indem wir schnell Rechtssicherheit mit einem soliden Gesetz geschaffen haben, sichern wir zugleich auch den Standort Schleswig-Holstein", betonte sie.
In den kommenden Wochen will das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit besonderen Informationsveranstaltungen insbesondere die Naturschutz- und Planungsbehörden sowie die Naturschutzverbände bei der Umstellung auf das neue Naturschutzrecht unterstützen und informieren. (Pd)
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