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16.04.2008 | 08:09 | Lebensmittelerzeugung  

Gemüsespezialitäten von der Insel Reichenau sind nun EU-weit geschützt

Stuttgart - Gemüsespezialitäten von der Insel Reichenau sind hochwertige und einzigartige Qualitätsprodukte.

Gemüsespezialitäten von der Insel Reichenau sind nun EU-weit geschützt
Mit der Eintragung von Salaten, Gurken, Tomaten und Feldsalat von der Insel Reichenau in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben hat dies nun auch die EU gewürdigt", sagte der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL gestern in Stuttgart. Zur Erlangung eines EU-weiten Herkunftsschutzes beglückwünschte der Minister die Geschäftsführung der Schutzgemeinschaft Reichenau Gemüse eG, Johannes Bliestle und Christian Müller, und sagte, dies sei ein großer Erfolg für die Reichenau Gemüse eG und ihre angeschlossenen Erzeuger, aber auch für die heimische Lebensmittelerzeugung insgesamt.

"Regionale Produkte sind beim Verbraucher gefragt und bieten deshalb große Chancen, sowohl für die heimischen Landwirte und Gärtner, als auch für Lebensmittelhandel und -verarbeitung", betonte Hauk. Ein EU-weiter Herkunftsschutz für besondere regionale Spezialitäten hat hierbei einen hohen Stellenwert. Erzeugnisse, für die eine Eintragung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben beantragt wird, müssen in ihrer namensgebenden Region tief verwurzelt sein. Sie müssen eine lange Tradition aufweisen und einen engen Bezug zur Herstellungsregion haben.

"Bei Salaten, Gurken, Tomaten und Feldsalat von der Gemüseinsel Reichenau sind diese Anforderungen voll erfüllt. Geografische Besonderheiten und das Wissen sowie die Erfahrung der Erzeuger und Hersteller machen sie zu etwas Besonderem", erklärte der Minister. Die Reichenau ist das südlichste Gemüseanbaugebiet Deutschlands. Ihr ausgeglichenes und mildes Klima, das sie dem Bodensee verdankt, ihre humusreichen, fruchtbaren Böden, das Engagement der Gemüsegärtner und eine moderne genossenschaftliche Vermarktung begründen ihren ausgezeichneten Ruf als Gemüseinsel.

Der Gemüsebau auf der Reichenau hat eine Jahrhunderte lange Tradition. Nach der Gründung des Kloster Reichenau um 725 widmeten sich die Mönche dem Gemüsebau. Etwa um das Jahr 840 datiert die Dichtung des Abtes Walafrid Strabo "De cultua hortorum" – ein Büchlein über den Gartenbau. Als Kulturlandschaft, die ein herausragendes Zeugnis von der religiösen und kulturellen Rolle eines großen Benediktinerklosters im Mittelalter ablegt, wurde die Reichenau von der UNESCO als Weltkulturerbe ausgezeichnet.

Gleichwohl sei das Eintragungsverfahren ein langer und steiniger Weg, so Minister Hauk. Rund fünf bis sechs Jahre nehme dies in der Regel in Anspruch. Nach der Eintragung gewährleistet ein umfangreiches Kontrollsystem, das auch amtliche Kontrollen einschließt, dass die in der Spezifikation angegebenen Anforderungen tatsächlich auch eingehalten werden. Der Verbraucher bekommt damit noch mehr Transparenz und Sicherheit.


Zusatzinformation:
Unter EU-Schutz gestellt werden können Bezeichnungen von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln. Basis hierfür bilden die Verordnungen (EG) Nr. 510/2006 und Nr. 509/2006 des Rates der Europäischen Gemeinschaften. Die erstgenannte Verordnung schützt die Bezeichnungen regionaler Produkte auf Basis ihrer Herkunft, die Zweitgenannte schützt sie aufgrund ihrer besonderen Merkmale. Drei Schutzkategorien bestehen: Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.), die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und die garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.).

Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) besteht mindestens eine Verbindung zwischen dem Herkunftsgebiet und einer der Produktionsstufen, bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) muss das Produkt in der genannten Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Voraussetzung für eine Eintragung einer garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) ist, dass die Produkte entweder aus traditionellen Rohstoffen oder nach einer traditionellen Zusammensetzung oder aber nach einer traditionellen Herstellungs- bzw. Verarbeitungsmethode produziert werden.

Ingesamt unterliegen aktuell mehr als 750 Produkte aus 21 EU-Staaten diesem Schutz der EU. Mit 42 geschützten Produkten nimmt dabei Deutschland Platz 6 ein, hinter Italien (153), Frankreich (143), Portugal (94), Spanien (91) und Griechenland (83). Neben den bereits 42 eingetragenen deutschen Erzeugnissen - darunter bekannte Originale wie Allgäuer Emmentaler, Schwarzwälder Schinken, Spreewälder Gurken, Kölsch und Lübecker Marzipan - wurde für mehr als 60 Traditionsprodukte der Schutz beantragt. Hierzu zählen beispielsweise Münchner Weißwurst, Schwäbische Maultaschen, Teltower Rübchen und Rheinisches Apfelkraut. (PD)
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