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03.03.2024 | 15:32 | Herkunftsangaben 

EU-Parlament stimmt neuen g.A.-Regeln zu

Straßburg - Die Europaparlamentarier haben grünes Licht für neue Regeln zum Schutz geografischer Angaben (g.A.) gegeben.

Schutz geografischer Angaben
Die Abgeordneten stimmen der Trilog-Einigung zu neuen Regeln für geschützte geografische Angaben (g.A.) zu. (c) proplanta
Am Mittwoch (28.2.) stimmten 520 der Parlamentarier für die Trilog-Einigung; 19 der Abgeordneten stimmten dagegen und 64 enthielten sich. Die neuen Regularien werden laut Berichterstatter Paolo De Castro von der S&D den Schutz der g.A. erhöhen, deren Registrierung vereinfachen und die Erzeugergemeinschaften stärken. Der Schutz geografischer Angaben sei von wirtschaftlicher und kultureller Bedeutung, ergänzte der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im EU-Parlament, der EVP-Politiker Norbert Lins, bei einer Pressekonferenz im Anschluss an das Votum.

Strengere Regeln bei Inhaltsangaben

Neu geregelt werden künftig Zutatenangaben mit g.A.-Produkten als Inhaltsstoffen. Diese müssen in einer substanziellen Menge enthalten und charakteristischer Bestandteil des Endprodukts sein. Auch dürfen keine ungeschützten Produkte enthalten sein, die mit dem g.A.-Produkt vergleichbar sind. Zudem müssen der Anteil des g.A.-Produkts als Prozentangabe auf dem Etikett angegeben und die Erzeugergemeinschaft im Vorfeld informiert werden.

Das Europaparlament hatte im Trilog-Verfahren auf einen besonderen Schutz der g.A. im Online-Handel gedrängt. Regelungen, nach denen Domänennamen, die illegal geografische Angaben verwenden, abgeschaltet oder durch Geoblocking gesperrt werden können, wurden nun verankert. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wird dafür ein entsprechendes Warnsystem einrichten.

Vereinfachte Registrierung

Mit dem neuen Gesetz soll die Registrierung von g.A. vereinfacht werden und in maximal sechs Monaten erfolgen können. Zudem wird künftig auf dem Label der Produzentenname im gleichen Sichtfeld wie die geografische Angabe zu sehen sein. Unter den g.A. werden die geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) und geschützten Ursprungsangaben (g.U.) zusammengefasst. Ihnen liegt die 1992 in Kraft getretene EU-Verordnung zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel zugrunde.
AgE
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