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19.03.2008 | 11:56 | Klage 

Biolek muss Schadenersatz an CMA zahlen

CMA - Bestes vom Bauern: Erst wollte Alfred Biolek für die Agrar-Marketinggesellschaft Werbung machen, dann doch nicht. Nun musste er sich wegen dem vertragswidrigen Ausstieg verantworten.

CMA Schadenersatz
(c) CMA
Ex-Fernsehmoderator Alfred Biolek (73) muss an eine Kölner Firma rund 74.000 Euro Schadensersatz bezahlen, weil er aus der Produktion eines Werbespots vertragswidrig ausgestiegen ist. Das geht aus einem am Dienstag gefällten Urteil des Landgerichts Köln hervor.

Hintergrund des Prozesses ist ein 2006 entstandener Reklame-Spot mit Biolek, der für das Qualitätskennzeichen der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) werben sollte. Kurz nach den Dreharbeiten meldete Biolek jedoch Bedenken an und kündigte den Vertrag mit der Produktionsfirma.

Diese zog daraufhin vor Gericht und verlangte von Biolek 131.000 Euro Schadensersatz wegen Nichterfüllung seines Vertrages. Das Gericht entschied nun, dass das zu viel sei, denn unter anderem habe die Firma Kosten zurückverlangt, die vor dem Vertragsabschluss mit dem Moderator entstanden seien. Gleichwohl sei Biolek in der zuerkannten Höhe schadensersatzpflichtig, weil er den Werbevertrag ohne ausreichenden Grund gekündigt habe.

Mit ihrem Urteil wiesen die Richter gleichzeitig eine Gegenklage Bioleks gegen die Produktionsfirma auf Schadensersatz in Höhe von 150.000 Euro als unbegründet zurück. Biolek hatte argumentiert, unzureichend über angebliche Mängel des CMA-Kennzeichens informiert worden zu sein, und sich bei seiner Klage auf arglistige Täuschung durch die Produktionsfirma berufen. (dpa)
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