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26.05.2010 | 13:07 | Verbraucherschutz-Bericht 

Mecklenburg-Vorpommern stellt als erstes Bundesland Untersuchungsergebnisse im Bereich Verbraucherschutz aus dem Jahr 2009 vor

Rostock - Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus stellte heute den Bericht "Verbraucherschutz im Fokus - Schwerpunktthemen 2009 in Mecklenburg-Vorpommern" vor.

Labor
(c) Andreas F. - fotolia.com

Er tat dies gemeinsam mit dem Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Prof. Dr. Frerk Feldhusen in Rostock auf einer Pressekonferenz.

Mecklenburg-Vorpommern ist bundesweit das erste Land, das Überwachungs- und Untersuchungsergebnisse des Jahres 2009 veröffentlicht. Auch der Bericht der Bundesregierung wird erst im Herbst erwartet.

"Die Lebensmittelüberwachung ist im Rahmen der komplexen Kontroll- und Überwachungstätigkeit des Landes für den Verbraucher ein enorm wichtiges Thema. Die Herstellung von Lebensmitteln unterliegt auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen der Überwachung durch die zuständigen Behörden. Und die Behörden in unserem Land gehen allen  Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten unverzüglich und konsequent nach. Sie gewährleisten damit  ein hohes Niveau des  Verbraucherschutzes", betonte der Minister. Er wies zugleich darauf hin, dass die Verantwortung für die Sicherheit der Erzeugnisse zuallererst der Hersteller trage.

Die zuständigen Überwachungsbehörden - die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise (VLÄ) - kontrollieren im Rahmen der Überwachung vor Ort, ob der Unternehmer seinen Verpflichtungen jederzeit und vollständig nachkommt.

Dementsprechend wurden im Jahr 2009 in Mecklenburg-Vorpommern von 26.737 Betrieben durch die VLÄ 18.940 Betriebe, das sind 71 % kontrolliert. Bei 9.762 wurden Mängel festgestellt. Dabei handelt es sich zu 55 % um Verstöße gegen die Kennzeichnung und Aufmachung, wie z.B. das Fehlen von Angaben zu Zusatzstoffen, wie Konservierungsmittel, Farbstoffe und Süßungsmittel. "Diese Quote ist seit Jahren nahezu konstant. Das ist möglicherweise in Hinweis darauf, dass die Hersteller es immer noch versuchen, mit der Minimalvariante der Kennzeichnung und damit mit einem Minimum an Verbraucherinformation auszukommen", erklärt Minister Backhaus.

Bei 24 % der untersuchten Proben wurde die mikrobiologische Beschaffenheit bemängelt. Das heißt diese Proben wiesen erhöhte Keimgehalte, oder  pathogener Keime, wie Salmonellen, Listerien, Campylobacter auf.

Die von den VLÄ bei Kontrollen gezogenen Proben werden größtenteils im Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei (LALLF) untersucht. Hinzu kommen weitere Proben, die bei Kontrollen des Pflanzenschutzdienstes, im Rahmen der Futtermittelüberwachung und bei anderen Kontrollen  genommen wurden. So analysierten die Mitarbeiter des LALLF im vergangenen Jahr insgesamt 678.080 Proben unterschiedlichster Art.

Diese Proben teilen sich wie folgt auf:

  • 624.621 Tierseuchendiagnostik (der mit Abstand größte Anteil)
  • 34.047 im Bereich Pflanzenschutzdienst,
  • 7.984 Proben Lebensmittel, (hauptsächlich Proben aus den VLÄ)
  • 5.760 Proben gemäß Fleischhygienerecht
  • 2.211 Hygienetupfer
  • 811 Proben zur Futtermittelprüfung
  • 646 Proben Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel.

In diesem Zusammenhang verwies der Minister auf die erfolgreiche Zusammenarbeit im Kompetenzzentrum "NOKO". So arbeiten die sieben norddeutschen Bundesländer bzw. Stadtstaaten seit 2008 labortechnisch zusammen. "Durch die Kooperation und Spezialisierung innerhalb der NOKO können die Länder die Kosteinsteigerung begrenzen und gleichzeitig das hohe Niveau des gesundheitlichen Verbraucherschutzes weiterhin sichern", erläutert Minister Backhaus die Bedeutung dieser Zusammenarbeit.

Das LALLF M-V ist innerhalb der NOKO Kompetenzzentrum für:

  • Fische, Fischerzeugnisse, Fischzuschnitte, Krusten-, Schalen- und Weichtiere
  • Teigwaren,
  • Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Fruchtzubereitungen
  • Zucker und Süßwaren,
  • Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt

Die Kontrollen und die daraufhin untersuchten Proben und festgestellten Mängel führten in der Endkonsequenz zu insgesamt 76 Strafanzeigen. Davon waren  u.a.

  • 25 Anzeigen wegen Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (z.B. Abgabe verdorbener und im Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufener Lebensmittel, Nachweis von Salmonellen u.a. Bakterien)
  • 38 Anzeigen wegen irreführender Kennzeichnung.

"Die Anzeigen wegen Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sind von 13 im Jahr 2008 auf 25 im Jahr 2009 angestiegen. Zugenommen haben auch die  Anzeigen wegen irreführender Kennzeichnung (von zwei im Jahr 2008 auf 38 im Jahr 2009). Dies werten wir als Ausdruck der  Schwerpunktsetzung im Überwachungs- und Untersuchungsbereich. Bei all diesen Strafanzeigen bestand aber keine akute Gefahr für den Verbraucher, so dass auch keine öffentliche Warnung der Behörden erfolgen musste", so Backhaus. 

Der Minister ging auch auf die Kontrollen und Überwachungen im Bereich der Gentechnik ein. So wurden beim Saatgut 2009 aus insgesamt 111 Sommer- und Winterrapspartien 23 (20,7%) ausgewählt und auf Anteile mit gentechnisch veränderten Organismen untersucht. Es gab keine Nachweise von Verunreinigungen. Auch die Ergebnisse aus dem Frühjahr 2010 liegen bereits vor. Untersucht wurde Saatgut von  Lein, Mais, Senf und Sommerraps. "Alle untersuchten Partien waren frei von Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen", betonte der Minister. 

Neben Saatgut wurden im LALLF auch 77 Lebensmittel stichprobenartig auf GVO-Anteile von Lein, Mais, Soja, Raps und Reis untersucht. In zwei der untersuchten Proben wurden Anteile von gentechnisch veränderter Soja nachgewiesen, wobei die Anteile weit unter dem Schwellenwert von 0,9 % lagen. Hingegen sind in keinem der 16 untersuchten Rapshonige gentechnisch veränderte Anteile nachgewiesen worden.

Im Jahr 2009 erfolgten 8 genehmigte Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen. Kontrollen werden dabei während der gesamten Vegetationsperiode von der Aussaat bis zur Ernte durchgeführt. Darüber hinaus gibt es Nachkontrollen, um festzustellen, ob auf den Feldstücken, wo die Freisetzungsversuche durchgeführt wurden, gentechnisch veränderte Pflanzen oder Versuchspflanzen der gleichen Fruchtart aufwachsen. Ist das der Fall, verlängern sich die Nachkontrollen jeweils um ein weiteres Jahr. Im Jahr 2009 fanden 25 Nachkontrollen statt. Im Ergebnis dieser Kontrollen konnten 12 Versuche abgeschlossen werden, da kein Aufwuchs der auf der Fläche ehemals freigesetzten Pflanzen gefunden wurden.

Der gesamte Bericht ist als pdf-Datei auf den Seiten des Ministeriums und des Landesamtes abrufbar.

www.mv-regierung/lu.de  oder www.lallf.de (PD)

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