Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
30.12.2009 | 12:20 | Silvester 2009 

Keine Böller in der Nähe von Fachwerkhäusern

Stuttgart - Eine neue Verordnung zum Sprengstoffgesetz, die seit Oktober 2009 in Kraft ist, verbietet es generell, Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Kinderheimen zu zünden.

Böller inFachwerkhäuser
(c) proplanta
Wer gegen dieses neue Gesetz verstößt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro bestraft werden.

Experten warnen davor, Böller einfach aus dem Fenster zu werfen. Außerdem wird empfohlen, in der Silvesternacht Fenster und Türen geschlossen zu halten. Auch sollten Balkone von Unrat und ausgedienten Weihnachtsbäumen geräumt werden - weil es immer wieder vorkomme, dass Silvester-Knaller oder Raketen dort landen. 

Unbedingt solle die Gebrauchsanweisung der Hersteller beachtet und nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper mit einem Prüfsiegel verwenden werden. Ferner sollten Blindgänger auf keinen Fall erneut angezündet und Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr senkrecht in die Höhe gestartet werden. (Pp/dpa/Pd)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Feinstaubkonzentration nach Mitternacht gering

  Kommentierte Artikel

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte