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Die Genehmigungen gelten bundesweit. Beide Zulassungen wurden vom BVL jeweils für den Zeitraum von 120 Tagen vom 01.09.2015 bis 29.12.2015 befristet.
Achtung: Ratron Feldmausköder mit dem Wirkstoff Chlorphacinon in Ackerbau-, Obstbaukulturen, Möhren und Wiesen/Weiden im Streuverfahren dürfen danach nur nach Anordnung der Bekämpfung durch den Pflanzenschutzdienst angewandt werden.
Hinweis: Das MLR hat entschieden, dass in Baden-Württemberg keine Genehmigungen für Ratron Feldmausköder mit dem Wirkstoff Chlorphacinon in Ackerbau-, Obstbaukulturen, Möhren und Wiesen/Weiden im Streuverfahren erteilt werden.
Achtung: Genehmigungen für die Ausbringung von Ratron Giftlinsen mit dem Wirkstoff Zinkphosphid auf Nichtkulturland in verdeckter Ausbringung nach §12 Absatz 2 PflSchG durch das zuständige Landratsamt sind grundsätzlich möglich.
Hinweis: Ratron Giftlinsen dürfen nur nach Antragstellung beim Pflanzenschutzdienst und mit einer Einzelfallgenehmigung und bei einem nachweislich abgesicherten Bedarf in sog. Rückzugsgebieten (Nichtkulturland) ausgebracht werden.
(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.09.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg