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01.04.2009 | 08:49 | Pflanzenseuchen 

Aktuelle Situation zur Feuerbrandbekämpfung 2009

Wien - Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende Pflanzenseuche verschiedener Obst- und Ziergehölze (Rosaceae).

Feuerbrandbekämpfung
(c) proplanta
Erreger ist das Bakterium Erwinia amylovora. Befallene Pflanzen können innerhalb kurzer Zeit absterben.


Strategie 2009 bis 2013

Um den Feuerbrand in Österreich langfristig beherrschen zu können, wurde gemeinsam mit Expert/-innen aller Wirtschaftsbereiche entlang der gesamten Lebensmittelkette eine umfassende Strategie entwickelt. Weiters wurden seitens der AGES in Partnerschaft mit anderen Institutionen umfassende Forschungsarbeiten durchgeführt. Ziel aller Maßnahmen ist es, unter bestmöglicher Wahrung des Gesundheits- und Umweltschutzes die Ausbreitung dieser gefährlichen Pflanzenseuche bestmöglich zu verhindern.

Nachhaltige effektive Methoden zur Bekämpfung dieser gefährlichen Krankheit gibt es derzeit nicht. Besonders wichtig ist daher, ihre Verbreitung einzudämmen.  Die Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrands in den kommenden Jahren sieht ein umfassendes Vorgehen gegen diese Pflanzenseuche vor:

1. Vorrangig allgemeine Maßnahmen für verschiedene Bereiche (Intensivobstbau, Streuobstbau, Zierpflanzenbau, Privatgärten, öffentliches Grün, Baumschulen):

- Vorbeugend (z. B. Sorten- und Unterlagenwahl, keine weiteren Wirtspflanzen in Intensivobstbaugebieten)
- Sanierung (Rodung, Rückschnitt, Vernichtung des befallenen Materials)
- Hygienemaßnahmen
- regelmäßige Kontrollen auf Symptome etc.
- Spezielle praktische Empfehlungen für den Intensivobstanbau

2. Forschung, Versuchstätigkeit (Labor, Glashaus, Freiland)

3. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Pflanzenseuche Feuerbrand

4. Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenhilfsmitteln

5. Gefahr im Verzug - Zulassungen


Einsatz von Streptomycin

Die wirksamste und derzeit einzige verfügbare Substanz mit einem beständigen hohen Wirkungsgrad gegen den Feuerbranderreger ist das Antibiotikum Streptomycin. Aufgrund des erstmaligen Nachweises von geringsten Streptomycinspuren in Äpfeln durch die AGES im Vorjahr hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) in der heurigen Saison aus Vorsorgegründen die Anzahl der maximal zulässigen Anwendungen von drei auf zwei reduziert.

Zusätzlich erfolgte eine Differenzierung und damit weitere Reduzierung der Aufwandmengen dahingehend, dass auch das Alter der Kernobstanlage Berücksichtigung findet, d. h. es wurden reduzierte Aufwandmengen für Junganlagen vorgeschrieben. Das bedeutet u. a., dass heuer über 1.100 Hektar weniger Obstbauflächen für eine potenzielle Behandlung gemeldet wurden als im Vorjahr; die potenzielle Menge Streptomycin hat sich halbiert.

Zuvor wurde durch das BAES eine zweite Stellungnahme einer Arbeitsgruppe österreichischer Humanmediziner zum Thema „Zum Einsatz von Streptomycin als Pflanzenschutzmittel – Bewertung aus Sicht der Humanmedizin mit Stand 29.11.2008“ eingeholt. Die Experten der Arbeitsgruppe kamen zusammenfassend zur Schlussfolgerung, dass der kontrollierte Einsatz von Streptomycin zur Therapie von akut bedrohlichen Pflanzenkrankheiten trotz des Nachweises von Streptomycinspuren in reifen Früchten unverändert kein konkretes Risiko für eine Resistenzentwicklung und für die menschliche Gesundheit darstellt.

Die bereits 2008 geltenden restriktiven Auflagen für Zulassungsinhaber und Verwender, die umfassenden Überwachungsmaßnahmen des BAES sowie die Maßnahmen und Verpflichtungen der Bundesländer bleiben für die Saison 2009 unverändert: Der Einsatz von Streptomycin kommt demnach nur bei akuter Gefahr in von den zuständigen Landesbehörden festgelegten, geografisch abgegrenzten Gebieten in der Kernobst-Intensivproduktion in Frage und ist auch dort nur als ergänzende Maßnahme im Rahmen einer gesamtheitlichen Bekämpfungsstrategie vorgesehen. Behandlungen der Obst-Kulturen dürfen außerdem nur nach einer wissenschaftsbasierten Warnmeldung zum Auftreten der Pflanzenseuche und nach Freigabe durch die zuständige Landesbehörde vorgenommen werden.

Im Rahmen der Anwendung müssen Mindestabstände zu Gewässern und Wohngebäuden eingehalten werden. Die Obstbauern erhalten das Antibiotikum nur gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines, der auch die maximal zu beziehende Produktmenge festlegt. Ziel bleibt, unter Wahrung des Gesundheits- und Umweltschutzes, die Ausbreitung des Erregers bestmöglich zu verhindern.

Rückfragehinweis:
AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
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